Änderungsantrag zu TOP 23.1 – Friedhofssatzung

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

Im Satzungsentwurf werden in §21 (1) die Worte „maximal 60 Jahre erworben“ durch die Worte „maximal 80 Jahre erworben“ ersetzt.

Begründung:

Der Wunsch nach einer Flächenbewirtschaftung ist zwar nachvollziehbar, steht aber im Spannungsfeld zum Anliegen von Familien, eine längere Nutzungsmöglichkeit von Wahlgrabstätten zu erhalten. Bei einer Nutzung von 60 Jahren ist kaum eine Nutzung über zwei Generationen möglich. Daher soll die bisher geltende Regelung beibehalten werden, bis zu 80 Jahre Wahlgrabstätten zu nutzen.