Änderungsantrag zu TOP 17 – Ehrenordnung

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
1. In Ziffer 3 der Anlage zur Ehrenordnung wird ergänzt: „Die Punktezahlen der drei Kategorien werden kumulativ gezählt.“
2. In Ziffer 4 der Anlage wird der Satz „Ehrungen werden analog der Regelung in §4 (2) immer nach Ausscheiden aus einer Haupttätigkeit oder Funktion gewährt.“ wird ersetzt durch den Satz „Bei Ehrungen von ehrenamtlichen Vertretern von Vereinen, Verbänden und soziale oder caritative Tätigkeiten kann diese auch dann erfolgen, wenn die Vertreter noch im Amt sind.“

Begründung:

Zu 1: Es gibt besonders aktive Bürgerinnen und Bürger, die in verschiedenen Kategorien tätig sind, die in der Ehrenordnung abgedeckt werden. Dieses „Multiengagement“ soll daher auch insgesamt als Gesamtbewertung berücksichtigt werden.
Zu 2: Gerade im Bereich der Vereine und sozialen Tätigkeiten sind Vertreter sehr lange aktiv, auch weil oft keine Nachfolger gefunden werden. Deshalb wäre es unbil-lig, diese erst dann zu ehren, wenn sie ihr Amt abgeben, obwohl sie bereits seit Jahren die Voraussetzungen für eine Ehrung erfüllen. Deshalb soll die Regelung analog §4 (2) hier gestrichen werden und nur bei Mandatsträgern Anwendung finden.