Änderungsantrag zu TOP 15 – Einzelhandelskonzept
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
1. Das vorgelegte Einzelhandelskonzept wird nicht beschlossen. Auch das geltende Einzelhandelskonzept wird nicht mehr als Grundlage für die Bauleitplanung verwendet.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Standort des Einkaufszentrums „Globus“ im Gewerbegebiet Dörnigheim Ost 1 abzusichern.
Begründung:
Zu 1: Das Einzelhandelskonzept weist große Schwächen auf, insbesondere bei der Darstellung eines ausreichenden Angebots für die Nahversorgung in fußläufiger Entfernung. Zudem zielt es auf eine zu weitgehende Beschränkung von Handelsangeboten in den Gewerbegebieten. Daher soll es nicht als Grundlage für künftige Bauleitplanungen genutzt werden. Darüber hinaus hat auch das bisher geltende Konzept immer wieder zu Diskussionen geführt und soll daher ebenfalls nicht mehr weiter angewendet werden. Weder das bisherige noch das neue Konzept sind geeignete, eine positive Entwicklung der Handelsstruktur im innerörtlichen Bereich zu ermöglichen. Deshalb ist es besser, die Planungen jeweils im Einzelfall zu betrachten und Festlegungen in der Bauleitplanung zu treffen.
Zu 2: Aus dem Einzelhandelsgutachten geht die Bedeutung des Einkaufzentrums „Globus“ hervor. Hier besteht jedoch aktuell kein hinreichendes Bauplanungsrecht, um unter den im Gutachten vorgegebenen Kriterien den Bestand und die Entwicklung des Zentrums dauerhaft zu sichern. Daher ist es erforderlich, hier das entsprechende Recht zu schaffen. Dies soll der Magistrat in Angriff nehmen.