Änderungsantrag zu TOP 13 der 11. Stadtverordnetenversammlung

Änderung der Beschlussfassung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

In Ziffer 3 werden die Worte „an den Magistrat“ durch „an die Stadtverordnetenversammlung“ ersetzt.

 

Das Stadtentwicklungskonzept wird wie folgt geändert:

Seite 30:

Vor dem letzten Satz im ersten Absatz wird ergänzt:

„Auch für den motorisierten Individualverkehr müssen die Verkehrsbeziehungen weiterhin attraktiv bleiben. Der Durchverkehrsverkehr soll möglichst um die Maintaler Siedlungsbereiche herum geleitet werden.“

Seite 31:

Nach dem ersten Absatz wird ergänzt:

„Dabei wird darauf geachtet, dass die Verdichtung der Wohnbebauung in Maintal nicht die Grenze von 38 Wohneinheiten pro Hektar bzw. 8.000 Einwohner pro Quadratkilometer übersteigt.“

Seite 31:

Nach dem ersten Absatz wird weiterhin ergänzt:

„Über die bereits beschlossenen Planungen für neue Wohngebiete (Eichenheege, Am Berghof) hinaus werden neue Wohngebiete erst beplant, wenn die nordmainsche S-Bahn und der Autobahnanschluss am Riederwald realisiert wurden.“

Seite 32, 35:

Die Maßnahme „Gestaltungssatzung Bischofsheim“ wird gestrichen – auch im weiteren Verlauf des Dokuments.

Seite 33, 41, 64, 67, 68:

Der Begriff „Bürger- und Dienstleistungszentrum“ wird – auch im weiteren Dokumentenverlauf – durch „Dienstleistungszentrum“ ersetzt.

Seite 33, 41:

Die Maßnahme „Erwerb des Bahnhofgebäudes Maintal Ost“ wird gestrichen – auch im weiteren Verlauf des Dokumentes.

Seite 43:

Bei der Maßnahme „Anregung von Gebäudeaufwertungen im Umfeld Bürgerhaus“ wird am Ende ergänzt:

„Dabei sollen die Bedürfnisse ortsansässiger Vereine Berücksichtigung finden.“

Seite 55:

Bei der Maßnahme Ausweisung verträglicher Standorte / Bebauungspläne“ wird am Ende ergänzt:

„Für die restlichen Kleingärtenflächen werden sukzessive nach den gleichen Kriterien rechtssichere Regelungen getroffen.“

Seite 56, 61:

Im Handlungsfeld „Fuß- und Radwege, ÖPNV“ wird die Maßnahme „Radschnellweg“ ergänzt und wie folgt beschrieben:

„Durch den Bau eines Radschnellwegs von Hanau nach Frankfurt durch Maintal wird die überörtliche Anbindung Maintals für dieses Verkehrssegment weiter verbessert.“

Seite 60:

Im dritten Absatz werden die Worte „höhere Ansprüche“ durch „andere Ansprüche“ ersetzt.

Seite 66:

Am Ende des Textes wird ergänzt:

„Ein weiterer Standort für die Verwaltung kann das ehemalige Polizeigebäude in der Kirchstraße in Dörnigheim sein. Die künftige Nutzung des Gebäudes wird untersucht.“

Seite 67:

Vor dem 2 Absatz „Im neuen Dienstleistungszentrum … „ wird eingefügt:

„Eine Alternative der künftigen Ansiedlung von Teilen der Verwaltung kann das zu errichtende Dienstleistungszentrum am Bahnhof Maintal Ost sein.“

Seite 67:

Am Ende des Textes wird ergänzt:

„Darüber hinaus werden die Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Polizeigebäudes in der Kirchgasse in Dörnigheim für die Verwaltung geprüft.“

Seite 72, 76:

Die Maßnahme „Modellvorhaben Bestandsergänzung“ wird gestrichen.

Seite 73, 78:

Die Maßnahme „Machbarkeitsstudie Kesselstädter / Kennedystraße“ wird nicht als Leitprojekt definiert.

Seite 75:

Beim Entwicklungsziel 8 werden die Worte „, oder aber mindestens Innen und Außen“ gestrichen.

Seite 75:

Es wird ein weiteres Entwicklungsziel eingefügt:

„10. Die Verdichtung des Wohnraums in Maintal wird auf 38 Wohneinheiten pro Hektar bzw. 8.000 Einwohner pro Quadratkilometer begrenzt.“

Seite 75:

Es wird ein weiteres Entwicklungsziel eingefügt:

„11. Über die bereits in Planung befindlichen Wohnbauflächen hinaus werden weitere Wohnbauflächen erst dann beplant, wenn die Nordmainschen S-Bahn und der Autobahnanschluss am Riederwald realisiert wurden.“

Seite 75:

Es wird ein weiteres Entwicklungsziel eingefügt:

„12. Bei der Wohnbebauung wird darauf geachtet, dass die Häuser nicht mehr als vier Vollgeschosse aufweisen. (Traufhöhe 13 Meter)“

Seite 76:

Im letzten Absatz der ersten Spalte wird das Wort „sollte“ durch „soll“ ersetzt.

Seite 77:

Der Absatz „Die Immobiliengesellschaft sollte … Ortskern von Bischofsheim“ wird gestrichen.

Seite 77:

Am Ende der Maßnahme „Flächenentwicklung durch städtische Immobiliengesellschaft“ wird ergänzt:

„Die gewandelten innerörtlichen Gewerbeflächenflächen sind in außenliegenden Gewerbegebieten in mindestens gleicher Größe neu auszuweisen.“

Seite 78:

Im ersten Absatz nach „… entwickelt werden.“ wird ergänzt:

„Um Qualitätswachstum zu erreichen sind die Fertigstellungen von Nordmainscher S-Bahn und Riederwaldtunnel Voraussetzung.“

 

Seite 78:

Am Ende des Textes der Maßnahme „Machbarkeitsstudie Kesselstädter Straße / Kennedystraße“ wird ergänzt:

„Die Planungen für dieses Areal werden erst aufgenommen, wenn die Nordmainsche S-Bahn und der Autobahnlückenschluss Riederwaldtunnel realisiert worden sind.“

Seite 80:

Am Ende des Absatzes zu „Qualitätssicherung“ wird ergänzt:

„Qualitätssicherung, Sozialverträglichkeit und Umwelt müssen im Rahmen der Planungen so miteinander in Einklang gebracht werden, dass sie sich nicht gegenseitig  ausschließen, sondern mindestens nebeneinander bestehen und idealerweise sich ergänzen und verstärken.“

Seite 84, 87, 88:

Die Maßnahme „Entwicklung Gewerbegebiet „An der Grünen Mitte““ wird als Leitprojekt eingestuft.

Seite 90:

Die Bewertungskriterien für die Auswahl von Entwicklungsflächen werden wie folgt verändert:

Eigentum:                                           Reduzierung auf 15%

Technische Infrastruktur:               Erhöhung auf 20%

Freiflächen und Naherholung:       Erhöhung auf 10%

Die Bewertung in Anlage 2 und der Text in Seite 77 werden entsprechend angepasst.

 

Begründung:

Das Stadtentwicklungskonzept mit seinen Leitprojekten hat eine derartige Bedeutung für die Entwicklung der Stadt, dass der jährliche Bericht nicht nur dem Magistrat vorgelegt werden soll, sondern auch der Stadtverordnetenversammlung. Daher ist der Beschluss entsprechend anzupassen.

Das Konzept als solches ist darüber hinaus ebenfalls zu schärfen und mit dem Wohnraumentwicklungskonzept zu harmonisieren. Eine zentrale Forderung hierbei muss sein, die Verdichtung der Stadt mit Wohnraum zu begrenzen. Außerdem ist dem bisher geltenden Vorrang einer Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung weiter beizubehalten. Dies ist im Text deutlich zu machen.

Das Bewertungsraster für die Bestimmung der Wohnbauflächen ist weniger an den Eigentumsverhältnissen auszurichten, sondern vor allem an den Folgen für die infrastrukturelle Erschließung und die Naherholung. Deshalb ist die Gewichtung zu verändern und die Liste neu auszuwerten.

Hinsichtlich des Dienstleistungszentrums am Bahnhof Maintal Ost soll mit diesem Konzept keine Vorfestlegung der künftigen Gestaltung der Verwaltung vorgenommen werden. Deshalb sind die Begriffe anzupassen und die Beschreibung offener zu gestalten. Über das Rathaus wird die Stadtverordnetenversammlung getrennt befinden.

Darüber hinaus sind an verschiedenen Stellen im Konzept Anpassungen an die bisherige Beschlusslage in der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.