Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP zur Sondersitzung am 18.07.22 zur Entwicklung des Realgeländes
Die Beschlussvorlage Drucksache580/2022 (Bebauungsplan „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“ in der Gemarkung Dörnigheim; Weiterführung der Planung) erhält folgende Fassung:
- Die Planung wird auf Grundlage der Variante „Landschaftshügel“ fortgeführt. Die Kurzbeschreibung der ausgewählten Variante sowie die Kennzahlen aus der Begründung sind Bestandteil des Beschlussvorschlags. Als weitere Alternative wird eine Planung auf der Grundlage der nördlichen Planung der Alternative Landschaftshügel (Kennedystraße zugewandte Seite) und der südlichen Planung der Alternative Schmetterling(Wingertstraße zugewandte Seite) durchgeführt. Bei der verkehrlichen Erschließung ist die Lösung Alter Kesselstädter Weg aus der Variante Schmetterling als eine Variante einzuarbeiten. Diese Straße wird bereits als Baustraße und später als Verkehrsstraße als Einbahnstraße ostwärts und/oder verkehrsberuhigten Straße geplant ohne die Erstellung von Dauerparkplätzen. Dieser Variante ist eine Variante ohne die Lösung Alter Kesselstädter Weg aus der Variante Landschaftshügel entgegenzustellen. Die Vor- und Nachteile beider Varianten sind aufzuzeigen.
- Die Anlagen
(2) Verkehrstechnische Stellungnahme
(3) Stellungnahme Regierungspräsidium
(4) Stellungnahme Regionalverband FrankfurtRheinMain
(5) Stellungnahme Entwässerung
(6) Stellungnahme Soziale Infrastruktur
(7) Stellungnahme Stadtklima
(8) Stellungnahme SVM GmbH
werden zur Kenntnis genommen. - Der städtebauliche Vorvertrag mit der Instone Real Estate Development GmbH ist dahingehend zu verhandeln, dass ergänzend zum bestehenden Entwurf vereinbart wird,
a.) dass der Anteil an geförderten Wohnungsbau bei 30 Prozent liegt und alle Geschosswohnungsbauten einen gleichen Anteil an geförderten Wohnungen enthalten.
b.) dass sich der Investor verpflichtet, soziale Projekte und Infrastrukturmaßnahmen zur städtebaulichen Einbindung des Areals zu finanzieren. Eine Konkretisierung der Maßnahmen sowie die Höhe der Finanzierung soll mit dem Investor verhandelt werden.
c.) dass durch einen unabhängigen Sachverständigen eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt wird, welche die verkehrstechnischen Auswirkungen aller neuen und/oder in Bau befindlichen Wohnbebauungen größer gleich 10 WE im Stadtteil Dörnigheim erfasst (Kennedystraße, Berliner Straße, Maintal Mitte, Eichenheege). Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Pendlerverkehr zu richten. Bei der Untersuchung ist das derzeitige Verhalten der Bevölkerung im Hinblick auf die Nutzung der Verkehrsmittel zugrunde zu legen. Diese Stellungnahme hat insbesondere die Auswirkungen auf die Kreuzung Berliner Straße / Kennedystraße / Kesselstädterstraße und die
Gesamtbelastung der Kennedystraße im Hinblick auf den Pendlerverkehr zu untersuchen. Bei der Untersuchung sind im Hinblick auf das Gebiet Maintal Mitte, die Bevölkerungszahlen im Mittelwert der Gebiete Real / Eichenheege / City 1 heranzuziehen. Die neue Untersuchung ersetzt die bisherige Stellungnahme gemäß Anlage 2. Die Drucksachen 149/2021 und 258/2021 sind hierbei zu berücksichtigen.
d.)dass ein geeignetes Konzept für Nahverkehrswege in und um das Gelände erstellt und später umgesetzt wird, welches
(i) Fahrräder, Roller, aber auch Elektromobile berücksichtigt und Konflikte mit Fußgängern reduziert oder vermeidet und
(ii) den Anschluss und Verbindung mit den umliegenden Wohngebieten berücksichtigt.
Dieses Konzept ist in Abstimmung zwischen Verwaltung und Investor mit den vorgesehenen Planungen gemäß Drucksache 0525/2022 zu verbinden.
e.) dass an einer durch eine verkehrliche Untersuchung festzulegenden Stelle (Einmündung verlängerter Alter Kesselstädter Weg oder Einmündung Wingert-Straße) in beide Fahrtrichtungen eine Bushaltestellte mit überdachtem und begrüntem Wartehäuschen mit einem durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Übergang zu errichten ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um diese Flächen erweitert.
f.) dass der Ausbau aller notwendiger Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen für die Mobilitätsanbindung des Baugebietes, auch und gerade hinsichtlich der Anbindung an den ÖPNV vom Investor finanziert werden.
g.) dass für die zu bauende Kindertagesstätte bis zu 2.000 qm vorgesehen werden. Die Kindertagesstätte ist durch einen freien Träger zu betreiben. Über den freien Träger entscheidet der zuständige Ausschuss abschließend. Der Investor trägt den städtischen Kostenzuschuss für den freien Träger für die Dauer von 10 Jahren und stellt die Räumlichkeiten für 20 Jahre kostenfrei zur Verfügung („Warm-Miete“).
h.) dass alle möglichen Maßnahmen zur Einbringung von Vegetation hinsichtlich der Bepflanzung von Freiflächen, Grünflächen mit großkronigen Bäumen, Dach- und Fassadenbegrünung (z.B. Extensive Dachbegrünung) in seine Planung einzubeziehen, umzusetzen und finanzieren sind.
i.) dass bei der Auswahl der für die Begrünung benötigten Pflanzen die Angepasstheit an die regionalen Klimaprojektionen berücksichtigt wird.
j.) dass unnötige Bodenversieglung vermieden und alle möglichen Voraussetzungen zur klimasensiblen Bebauung geschaffen werden. Dazu gehören auch wassergebundene Wegedecken. Bei der Betrachtung was eine unnötige Bodenversiegelung ist, ist ausschließlich auf den Neubau abzustellen, der Umstand, dass derzeit eine Vollversiegelung existiert, ist unerwünscht, deshalb zu ändern und daher unerheblich. Es ist zu prüfen, ob eine Notwendigkeit besteht und welche Möglichkeiten es gibt, Versickerungsflächen bei Starkregenereignissen herzustellen.
k.) dass durch einen unabhängigen Sachverständigen eine Untersuchung durchzuführen ist, welche sozialen Auswirkungen die neuen und/oder in Bau befindlichen Wohnbebauungen größer oder gleich 10 WE im Stadtteil Dörnigheim haben. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf Schule, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung, Nutzung öffentlicher Angebote und den Einzelhandel zu richten.
l.) dass Abweichungen vom ISEK sachlich zu begründen sind.
m.) dass die Freiflächen im größtmöglichen Maße als öffentlicher Raum zu gestalten sind, die von den Bürger*innen der Stadt genutzt werden können. - An den weiteren Verhandlungen mit dem Investor nehmen der hauptamtliche Magistrat verantwortlich sowie 5 Stadtverordnete beratend teil, die von der Stadtverordnetenversammlung benannt werden. Eine Fachkanzlei für städtebauliche Verträge ist hinzu zu ziehen. Die Fraktionen von CDU, Bündis90/DieGrünen, SPD, WAM und FDP benennen jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Verhandlungen. Die Sitzungstermine für die Verhandlungen sind mit den benannten Mitgliedern der Fraktionen abzusprechen. Über die Verhandlungen sind Verlaufsprotokolle zu erstellen, die den Teilnehmern der Verhandlung, dem gesamten Magistrat und dem Präsidium zeitnah zur Verfügung zu stellen sind.
- Der neu verhandelte städtebauliche Vorvertrag wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Soweit ein städtebaulicher Vorvertrag unter Berücksichtigung der in Ziff. 3 bis 5 aufgeführten Vorgaben abgeschlossen ist, wird:
a.) der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“ wird im
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren (§12 Baugesetzbuch) fortgeführt (nicht Regelverfahren). Im
Bebauungsplanverfahren werden die Vorabstellungnahmen (siehe Anlagen) präzisiert und ggfls. Um weitere Gutachten ergänzt.
b.) die frühzeitige Beteiligung eingeleitet (§3 Abs.1,
§4 Abs.1 Baugesetzbuch).
c.) der Magistrat beauftragt das Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes RPS/RegFNP 2010 zu veranlassen.