Änderungsanträge zum 1. Nachtragshaushalt 2017

Die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Änderungsantrag zu TOP „1. Nachtragshaushalt 2017“ auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2017 zu nehmen:

Änderung des Haushaltsentwurfs

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

  1.  §5 der Satzung wird wie folgt geändert:
    „Zum 1.1.2018 wird die Grundsteuer B auf 470 Punkte gesenkt. Darüber hinaus bleiben Gemeindesteuersätze unverändert.“
    Die Finanzplanung wird entsprechend angepasst.
  2. Die zusätzlichen Stellen 0,5 EG 9c im Produkt 10104 und 1,0 EG 9c im Produkt 10108 „Assistenz“ werden gestrichen. Es wird eine neue Stelle EG 9c im Produkt 10108 „Assistenz MBG“ eingeführt, die ab dem 1.1.2018 zu besetzen ist. Diese Stelle wird der MBG zur Verfügung gestellt und an die Gesellschaft verrechnet.
    Verbesserung in 2017:     12.000 €
  3. Die zusätzliche Stelle 0,5 EG 9c im Produkt 10108 „Beteiligungsmanagement“ wird gestrichen. Über die Einrichtung wird im Rahmen des Haushaltes 2018 neu entschieden.
    Verbesserung in 2017      4.000 €
  4. Die zusätzliche Stelle 0,5 EG 8 im Produkt 10301 wird gestrichen.
    Verbesserung in 2017:     2.000 €
  5. Die zusätzliche Stelle 0,5 EG 9c im Produkt 10301 wird gestrichen.
    Verbesserung in 2017:     4.000 €
  6. Die geplanten Zuführungen zur Rückstellung
    70202-7354110 Zuführung an Rückstellung für Kreisumlage
    70202-7354210 Zuführung an Rückstellung für Schulumlage
    werden jeweils gestrichen. Die freiwerdenden Mittel in Höhe werden zur Reduzierung der geplanten Schuldenaufnahme verwendet.
    Verbesserung in 2017:     3.539.400 €
  7. Der mit Drucksache 603/2017 beschlossene Wirtschaftsplan der MVG und der MIG wird dem Nachtragshaushalt als zu beschließender Wirtschaftsplan zugefügt.
  8. Im Wirtschaftsplan der Maintalbeteiligungsgesellschaft mbH (MBG) werden 25.000 € als Einbringung des Haftungskapitals in die Maintal Verwaltungsgesellschaft (MVG) eingeplant.
  9. Im Produkt 61001 „Verwaltung städtischer Grundstücke“ wird in die Leistungsbeschreibung aufgenommen:
    „Mit der MIG werden Erbbauverträge zur Errichtung des Ärzte- und Wohnhauses „Am Weides“ und des Wohnhauses „Siemensallee“ abgeschlossen.“
  10. In der Leistungsbeschreibung des Produktes 61602 Bauflächenentwicklung „Bau- und Sportflächenentwicklung“ wird aufgenommen:
    „Die Grundstücke der Baufläche „Sportanlage Eichenheege“ werden als Sachanlage in die MIG eingebracht.“
  11. In der Leistungsbeschreibung des Produktes 61603 Bauflächenentwicklung „Am Berghof“ wird aufgenommen:
    „Die Grundstücke der Baufläche „Am Berghof“ werden als Sachanlage in die MIG eingebracht.“
  12. Im Nachtragshaushalt wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Drucksache 580/2017 eingearbeitet.

Begründung:

Zu 1.:

Die Einnahmen aus der gestiegenen Gewerbesteuer sollen gemäß Vorlage langfristig erhalten bleiben. Damit ergibt sich ein erheblicher Zuwachs der Steuereinnahmen für die Stadt. Dieser ist nicht durch neue Projekte und zusätzliche Verwaltungsausgaben zu verwenden, sondern soll den Bürgern an anderer Stelle als Entlastung zurückgegeben werden. Die Senkung der Grundsteuer B ist hier das Mittel der Wahl. Eine Senkung der Grundsteuer um 75 Punkte auf 470 Punkte führt zu einer Entlastung von knapp 1 Mio. €, die teilweise durch den Entfall der darauf anzurechnenden Kreis- und Schulumlage wieder aufgefangen wird. Die tatsächliche „Belastung“ des Haushaltes dürfte damit unter 500 T€ liegen.

Zu 2:

Ausweislich der Bedarfsbegründung hängen die Mehrbedarfe vor allem mit der Tätigkeit der Fachdienstleitungen als Geschäftsführer der MBG (und weiterer städtischer Gesellschaften) zusammen. Daher ist es sinnvoller, eine Assistenzstelle in der MBG zu schaffen, die dort die Geschäftsführer entlastet bzw. möglichen künftigen Geschäftsführern zuarbeitet. Diese Stelle kann im Bereich Finanzen angesiedelt werden und an die MBG verrechnet werden.

Zu 3:

Da die neuen städtischen Gesellschaften nach derzeitigem Stand erst in 2018 wirklich operativ tätig werden können und in der Anfangszeit noch ein begrenzter Buchungsaufwand besteht, kann über die beantragte Stelle im Rahmen des Haushalts 2018 entschieden werden.

Zu 4:

Die Vermarktung der Gewerbegebiete soll im Rahmen der Baulandentwicklung Teil der Aufgabe der MIG werden. Daher ist bei der Wirtschaftsförderung kein Stellenaufbau erforderlich.

Zu 5:

Die Pressearbeit ist derzeit ausreichend aufgestellt. Eine Ausweitung des Stellenplans wird nicht gesehen.

Zu 6:

Es erscheint widersinnig, dass die gesamten Zusatzeinnahmen aus dem Anstieg der Gewerbesteuer als Rücklage verwendet werden. Diese Mehreinnahmen werden nach Aussage des Haushaltsentwurfs dauerhaft auftreten, so dass die Steuerkraft auch dauerhaft steigen wird. Der Zweck der Rückstellung ist dagegen, einmalige Spitzen durch „Sonderzahlungen“ in ihrer Wirkung auf die Steuerkraft abzufedern. Deshalb kann die Rückstellung aufgelöst werden und die Schuldenaufnahme in 2017 reduziert werden. Dies senkt auch die langfristige Belastung mit Zinszahlen, besonders dann, wenn langlebige Investitionen getätigt werden, die nicht nur über den mittleren Zeitraum finanziert werden und damit einem Zinsanstiegsrisiko ausgesetzt sind. Die Schuldenaufnahme reduziert sich damit um 3.539.400 €.

Zu 7:

Durch den Beschluss zur Gründung der MVG und MIG werden neue Wirtschaftspläne gültig, die zum Bestandteil der Haushaltssatzung zu machen sind. Da ohnehin ein Nachtragshaushalt beschlossen wird, kann dies bereits in 2017 umgesetzt werden und muss nicht erst mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 erfolgen.

Zu 8:

Im Wirtschaftsplan 2017 der MBG sind bisher keine Mittel für die Gründung der MVG als Haftungskapital vorgesehen. Dies soll durch diesen Beschluss nachgeholt werden. Damit ist die Geschäftsführung legitimiert, die Mittel entsprechend einzusetzen.

Zu 9:

Gemäß des Beschlusses zur Gründung der MIG ist vorgesehen, dass diese die Grundstücke „Am Weides“ und „Siemensallee“ bebaut. Dazu sollen Erbbauverträge geschlossen werden. Dies wird hiermit beim entsprechenden Produkt in die Leistungsbeschreibung aufgenommen und damit zum Arbeitsauftrag an die Verwaltung.

Zu 10:

Bisher ist vorgesehen, das Areal „Eichenheege“ durch die Stadt zu entwickeln. Künftig soll dies durch die MIG erfolgen. Dazu werden die entsprechenden Grundstücke der MIG als Sacheinlage übertragen. Dies wird mit diesem Beschluss in der Leistungsbeschreibung des Sonderbudgets dokumentiert. Weitere Anpassungen des Sonderbudgets können dann mit dem Beschluss des Haushaltes 2018 erfolgen.

Zu 11:

Bisher ist vorgesehen, das Areal „Am Berghof“ durch die Stadt zu entwickeln. Künftig soll dies durch die MIG erfolgen. Dazu werden die entsprechenden Grundstücke der MIG als Sacheinlage übertragen. Dies wird mit diesem Beschluss in der Leistungsbeschreibung des Sonderbudgets dokumentiert. Weitere Anpassungen des Sonderbudgets können dann mit dem Beschluss des Haushaltes 2018 erfolgen.

Zu 12:

Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Kreiszuwendung in Höhe von 271.165 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dies ist im Nachtragshaushalt abzubilden.