Änderungsanträge der FDP-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2025/26

Der Entwurf des Haushaltes 2025-26 und des Investitionsprogramms wird wie folgt geändert:
- Band 1, Haushaltssatzung, §5, Absatz 1b
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird für 2025 und 2026 auf 654 Punkte festgelegt.
Mindereinnahmen 2025: 3..550.000 €
Mindereinnahmen 2026: 3.550.000 €
Die entsprechenden Ansätze im Produkt 70201 werden angepasst.
Begründung:
Die Erhöhung der Grundsteuer stelle eine unzumutbare Belastung der Grundstückseigentümer und -nutzer in Maintal dar. Die Haushaltsschieflage ist weitgehend durch Faktoren entstanden, die die Bürger der Stadt nicht zu vertreten haben und daher sollten diese nicht die Last für diese Schieflage tragen.
- Band 1, Seite 43
In den Leitlinien wird ergänzt:
„12. Anpassung der Leistungsbeschreibungen:
Im Rahmen der Vorlage des nächsten Haushaltsentwurf für 2027 sind alle Beschreibungen von Leistungen zu streichen, die nicht mehr erbracht werden bzw. erbracht werden müssen. Darüber hinaus werden die Leistungen einzeln kenntlich gemacht, die als freiwillige Leistungen einzustufen sind.“
Begründung:
Aus den bereits deutlich aufgewerteten Leistungsbeschreibungen für die Produkte ist nicht ersichtlich, welche Leistungen im Einzelfall als freiwillige Leistung zu bewerten sind und damit einem höheren Gestaltungsspielraum durch die Stadtverordnetenversammlung unterliegen. Darüber hinaus ist es geboten, regelmäßig zu überprüfen, ob alle in der Leistungsbeschreibung aufgenommenen Tätigkeiten tatsächlich durch die Verwaltung zu erbringen sind. Entfallende Leistungen sind entsprechend in der Beschreibung zu streichen.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 1, 1xEG9b
Die Stelle wird nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 16.631 €
Minderausgaben 2026: 66.522 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 9, 0,5xEG9c
Die Stelle wird nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 9.018 €
Minderausgaben 2026: 36.071 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 10, 3xEG3
Die Stellen wird nicht geschaffen. In der Leistungsbeschreibung des Produktes wird ergänzt:
„Im Rahmen künftiger Vergaben von Reinigungsleistungen wird sichergestellt, dass die Auftragnehmer die von städtischen Bediensteten zu erbringenden Leistungen für die wiederholten Einweisungen erstatten.“
Minderausgaben 2025: 37-928 €
Minderausgaben 2026: 151.710 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe der städtischen Bediensteten, Leistungen für wiederholte Einweisungen von Mitarbeitenden der beauftragten reinigungsunternehmen durchzuführen. Dies gehört zu den eigenverantwortlichen Leisutngne der auftragnehmer.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 13, 1xS11b
Die Stelle wird nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 18.036 €
Minderausgaben 2026: 72.142 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 15, 1xEG11
die Stelle wird nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 19.964 €
Minderausgaben 2026: 79.854 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Neue Stelle, 1xEG11
Es wird eine neue Stelle im Fachdienst Bau- und Gebäudemanagement geschaffen. Aufgabenstellung der Stelle ist die Begleitung der Sanierung des Bürgerhaus Bischofsheim.
Mehrausgaben 2025: 19.964 €
Mehrausgaben 2026: 79.854 €
Begründung:
Die Sanierung des Bürgerhaus Bischofsheim ist wieder in die Planung aufzunehmen. Dafür bedarfs einer entsprechenden fachlichen Begleitung in der Stadt.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 18, 1xEG11
Die Stelle wird nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 19.964 €
Minderausgaben 2026: 79.854 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 19, 20 und 22, 3xEG11
Die Stellen werden zu einer Stelle zusammengefasst. Die Fördersummen werden entsprechend angepasst. In der Leistungsbeschreibung des FD Klimaschutz und Klimaanpassung (Produkt 60803) wird ergänzt:
„Die Stadt Maintal bringt sich in das gemeindeübergreifende Programm des Kreises zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung ein.“
Minderausgaben 2025: 7.935 €
Minderausgaben 2026: 31.942 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen werden diese Stellen nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken. Synergieeffekte durch die kreisweite Zusammenarbeit sind zu heben.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 24 und VP5, 5xEG6
Die Stellen werden nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 78.302 €
Minderausgaben 2026: 313.208 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle 29, 2xEG8
Die Stellen werden nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 30.403 €
Minderausgaben 2026: 121.610 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle VP9, 0,59xEG5
Die Stellen werden nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 9.025 €
Minderausgaben 2026: 36.100 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan, Stelle VP11, 0,46xEG6
Die Stellen werden nicht geschaffen.
Minderausgaben 2025: 7.300 €
Minderausgaben 2026: 29.200 €
Begründung:
Im Rahmen eines generellen Stopps der Einrichtung neuer Stellen wird diese Stelle nicht geschaffen, um die Personalkosten zu senken.
- Band 1, Stellenplan,
In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:
„Der Magistrat legt zum Haushalt 2027 ein Konzept vor, wie die Zahl der Stellen mit Ausnahme des Produktbereich 4 auf 300 Vollzeitäquivalente zu senken. Dazu wird im Finanzplan der Personalkostenansatz um 9 Stelle a 65.000 € abgesenkt und in 2028 um 18 Stellen a 65.000 €.“
Minderausgaben 2025: 0 €
Minderausgaben 2026: 0 €
Begründung:
Der Personalrahmen der Stadt hat sich zu sehr ausgedehnt und muss dringend reduziert werden. Durch entsprechende Anpassungen ist die Zahl der bereitgestellten Stellen sukzessive abzuschmelzen auf 300 VZÄ (ohne Produktbereich 4). Dies entspricht gegenüber dem Stellenplan 2024 einer Reduktion von rund 18 Stellen. Angesichts von zum 30.06.2024 tatsächlich besetzten 277 Stellen ist dies eine darstellbare Größenordnung.
- Band 2, Produkt 10102, Seite 21
In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:
„Bestandteil der aufgaben der/des Integrationsbeauftragten ist die Führung des Gremienbüros für den Ausländerbeirat.“
Begründung:
Die Diskussion um den Fortbestand des Ausländerbeirates hat gezeigt, dass dieser näher an die Verwaltung herangeführt werden muss. Dies kann dadurch gelingen, dass die Funktion des Integrationsbeauftragten gleichzeitig auch die Funktion des Gremienbüros für den Ausländerbeirat wahrnimmt und so eine direkte Verbindung geschaffen wird.
- Band 2, Produkt 10103, Seite 26
Für das (gleichberechtigte) Nachttaxi werden zur Umsetzung des Beschlusses Drucksache 1521/2024 die Zuschüsse um 25.000 € pro Jahr erhöht.
Mehrausgaben 2025: 25.000 €
Mehrausgaben 2026: 25.000 €
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss Drucksache 1521/2024 eine Veränderung der Leistung des (Frauen-)Nachttaxis hin zu einem gleichberechtigten Angebot beschlossen. Hierfür sind zusätzliche mittel erforderlich, die einzustellen sind.
- Band 2, Produkt 10108, Seite 46
In der Tabelle der Kennzahlen zur Vollstreckung ist das Wort „GEZ“ durch die Worte „Beitragsservice ARD, ZDF und DLF“ zu ersetzen.
Begründung:
Die GEZ gibt es bereits seit vielen Jahren nicht mehr. Hier ist der korrekte Name der jetzt bestehenden Servicestelle einzusetzen.
- Band 2, Produkt 10301, Seite 50
Die Mittel für Sach- und Dienstleistungen in diesem Produkt werden auf 0 gesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Neugestaltung der Wirtschaftsförderung vorzulegen, dass mit dem Haushalt 2027 wirksam werden kann.
Minderausgaben 2025: 42.900 €
Minderausgaben 2026: 42.900 €
Begründung:
Die Arbeit der Wirtschaftsförderung in den vergangenen Jahren hat sich nicht bewährt und ist Anlass für wiederholte Kritik seitens der Stadtverordnetenversammlung. Hier ist ein kompletter Neuanfang notwendig. Bis dieser erfolgt, sind die Mittel der Sach- und Dienstleistung zu streichen.
- Band 2, Produkt 30101, Seite 108
In der Leistungsbeschreibung zur Kulturförderung/Veranstaltungen wird mit aufgenommen:
„Aufstellen und Monitoren des Kulturentwicklungsplans 2030“
Begründung:
Der Kulturentwicklungsplan 2030 wurde als Aufgabenstellung durch die Stadtverordnetenversammlung als Maßnahme beschlossen. Dies ist in die Leistungsbeschreibung mit aufzunehmen, ganz unabhängig von der Frage, ob hierfür eine Stelle eingerichtet wird.
- Band 2, Produkt 61102, Seite 114
In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:
„Der Magistrat legt ein Konzept vor, wie die Leistungen des Produktes Bürgerschaftliches Engagement auf die Produkte Kulturförderung und Spotförderung aufgeteilt werden können. Gleichzeitig ist darzustellen, welche Leistungen gestrichen werden können, da sie in vergleichbarer Form durch andere Stellen der Verwaltung oder durch ehrenamtlich Institutionen in der Stadt bereits erbracht werden.“
Begründung:
Aus der Leistungsbeschreibung zu diesem Produkt kann man ersehen, dass viele der aufgaben eigentlich Aufgaben der Kultur oder des Sports sind und deshalb in diesen Produkten abzubilden sind. Ebenso gibt es ein breites ehrenamtliches Angebot in der Stadt, dass gleiche Angebote bereithält, wie dieses Produkt. Derartige Dopplungen sind zu beenden.
- Band 2, Produkt 30201, Seite 121, Investitionsmaßnahme 2601 Open Library
Das Investitionsprojekt wird gestrichen. Die Verpflichtungsermächtigung wird aufgehoben.
Minderausgaben 2026: 150.000 €
Begründung:
Im Zuge der allgemeinen Investitionsreduzierung ist dieses Investitionsprojekt kein vorrangiges Projekt und kann daher gestrichen werden. Maßgeblich ist die Zentralisierung der Büchereien, die bereits erfolgt.
- Band 2, Produkt 40401, Seite 136
In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:
„In den städtischen Kitas sind mindestens 6 Gruppen vorzuhalten, die die ein 10-Stunden-Angebot der Betreuung bieten. In jedem Stadtteil ist mindestens eine Gruppe vorzuhalten. Die Plätze müssen für die Eltern gesichert als Planungsgrundlage für die gesamte Zeit des Kitabesuchs der Kinder bis zum Schuleintritt bereitstehen. Es ist ein Angebot einer Betreuung von 2x8Stunden und 3×10 Stunden als Wochenpaket mit festen Tagen für die 8-Stunden-Betreuung vorzuhalten.“
Begründung:
Um den Alleinerziehenden und den gemeinsam erziehenden Eltern die Möglichkeit zu bieten, einem Vollzeitberuf nachzugehen, ist ein ausreichendes Angebot an 10-Stunden-Plätzen in den städtischen Kitas vorzusehen. Durch die Einrichtung von 6 festen Gruppen, die diese Betreuung anbieten, ist zunächst ein ausreichendes Angebot gegeben. Dieses muss verlässlich für die gesamte Zeit der Betreuung der Kinder in den Kitas bis zum Schuleintritt vorhanden sein. Durch das Angebot einer Kombination von 8- und 10-Stunden-Betreuungen an im Vorfeld festgelegten Tagen besteht die Möglichkeit, auch eine geringere Betreuungszeit bei gleichzeitiger Reduktion des Bedarfs an Erziehenden zu Verfügung zu stellen.
- Band 2, Produkt 40401, Seite 137
In der Leistungsbeschreibung zum Themengebiet Personal wird ergänzt:
„Zur Bewältigung des Personalmangels werden alle in dem Produktbereich tätigen Mitarbeitenden mit einer Qualifikation zur Arbeit am Kind, einschließlich der Kita-Leitungen, zu mindestens 50% ihrer Arbeitszeit für die Arbeit am Kind eingesetzt.“
Begründung:
Wenn, wie vom Magistrat dargestellt, ein akuter Personalmangel besteht, so ist dieser dadurch zu beheben, dass alle Mitarbeitenden, die über entsprechende Qualifikationen verfügen, zur Arbeit am Kind herangezogen werden. Das gilt auch für Kita-Leitungen und andere administrativ beschäftigte Mitarbeitende aus dem Produktbereich. Hier hat die adminsitrative Arbeit zurück zu stehen.
- Band 2, Produkt 40502, Seite 164
Das Produkt wird aufgelöst. Die bereitgestellten Mittel werden gestrichen. Der Weltkindertag wird durch das Produkt Kulturförderung (30101) übernommen und mit 5.000 € ausgestattet.
Minderausgaben 2025: 36.500 €
Minderausgaben 2026: 31.500 €
Begründung:
Dieses Produkt erbringt neben dem Weltkindertag vor allem Zertifizierungen, die keine Verbesserungen für die Kinder im täglichen Leben nach sich ziehen. Deshalb ist das Produkt zu streichen. Die Durchführung des Weltkindertages kann auch im Produkt Kulturförderung erfolgen und sollt dort mit 5.000 € ausgestattet werden.
- Band 2, Produkt 50601, Seite 195
In die Leistungsbeschreibung wird aufgenommen:
„Für die Erbringung von gemeinnützigen Arbeiten und Hilfsleistungen im städtischen Betrieb bietet das Produkt die Möglichkeit, Ein-Euro-Jobs an Geflüchtete zu vergeben. Die dafür erforderlichen Mittel werden durch Umschichtungen im Budget erwirtschaftet.“
Begründung:
Arbeit ist bei Geflüchteten ein wichtiger Baustein für einen geregelten Tagesablauf. Gleichzeitig gibt es viele Tätigkeiten, die in der Gemeinde erbracht werden müssen, um beispielswiese das Stadtbild zu verschönern. Hier sind Ein-Euro-Jobs ein geeignetes Instrument, dass von dem Fachdienst anzubieten ist. Die erforderlichen Mittel können durch Umschichtungen erwirtschaftet werden, da zu bezweifeln ist, dass eine Reihe der bisher erbrachten Leistungen noch erforderlich sind oder im Sinne der Integration zielführend sind.
- Band 2, Produkt 61701, Seite 231, Investitionsmaßnahme neu, Sanierung Bürgerhaus Bischofsheim
Es wir ein neues Investitionsprojekt „Sanierung Bürgerhaus Bischofsheim“ eingerichtet und mit 10.000.000 € ab 2027 dotiert. Ziel des Projektes ist die Sanierung des bestehenden Bürgerhauses in Bischofsheim. Die Bemühungen um eine Entwicklung des Quartiers mit einem Neubau des Bürgerhauses werden aufgegeben.
Mehrausgaben 2027: 5.000.000 €
Mehrausgaben 2028: 5.000.000 €
Begründung:
Die Bemühungen um den Neubau des Bürgerhauses in Bischofsheim sind nicht zielführend. Die bestehende Infrastruktur des Bürgerhauses soll erhalten und saniert werden. Dadurch werden auch langjährige großflächige Baumaßnahmen vermieden.
- Band 2, Produkt 60431, Seite 254, Investitionsmaßnahme 2002, Radweg Hanauer Landstraße/Südl. Ortseingang
Die Maßnahme wir gestrichen.
Minderausgaben 2025: 300.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60403, Seite 257, Investitionsmaßnahme 1804, Radweg Heinrich-Heine-Weg
Die Maßnahme wird gestrichen.
Minderausgaben 2025: 240.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60501, Seite 259, Investitionsmaßnahme neu, Pavillon Gänssee
Es wird ein neues Investitionsprojekt eingesetzt „Sanierung Pavillon Gänssee“. Hierfür werden 30.000 € bereitgestellt. Mit den Mitteln soll der Pavillon saniert werden und so der öffentlichen Nutzung erhalten bleiben.
Mehrausgaben 2025: 250.000 €
Begründung:
Der Pavillon am Gänssee ist für die Freizeitnutzung und kleinere Veranstaltungen in Bischofsheim gut geeignet. Der derzeitige bauliche Zustand ist unzureichend. Daher soll eine Sanierung vorgesehen werden.
- Band 2, Produkt 61001, Seite 276, Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Klinggelände
Das Klinggelände wird verkauft. Die Mittel fließen dem Haushalt als Mehreinnahmen zu.
Mehreinnahmen 2025: 2.600.000 €
Begründung:
Es liegt immer noch kein Nutzungskonzept für das Gelände vor, dass eine Inwertsetzung ermöglicht. Daher ist das Gelände nunmehr zu verkaufen und die Mittel zur Reduktion der Neuverschuldung zu verwenden.
- Band 2, Produkt 61001, Seite 276, Investitionsmaßnahme 0001, Ankauf von Grundstücken
Die Mittel in dem Investitonsprojekt werden in den Jahren 2025 und 2ß26 auf 375.000 € reduziert. In der Leistungsbeschreibung werden der 2. Und 3. Spiegelstrich „Im Rahmen der Stadtentwicklung […] Bodenbevorratung genutzt werden.“ gestrichen.
Minderausgaben 2025: 625.000 €
Minderausgaben 2026: 625.000 €
Begründung:
Es ist nicht die Aufgabe der Stadt, alle denkbaren Grundstücke zu erwerben, nur im die städtebaulichen Vorstellungen des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung durchzusetzen. Deshalb sind die Mittel zu kürzen. Auch Bodenbevorratung ist keine primäre staatliche Aufgabe.
- Band 2, Produkt 61801, Seite 293, Investitionsmaßnahme 1801, Mehrgenerationenspielplatz
Die Maßnahme wird nach Abschluss der Leistungsphase 4 unterbrochen. Die Realisierung wird aus dem Finanzplan hinausgeschoben. Die Verpflichtungsermächtigung wird gelöscht.
Minderausgaben 2025: 150.000 €
Minderausgaben 2026: 250.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden. Es ist zudem abzuwarten, welche Auswirkungen sich aus den Planungen zu einer Mainquerung ergeben.
- Band 2, Produkt 61801, Seite 293, Investitionsmaßnahme 2002, Umgestaltung Freiflächen Mainufer
Die Maßnahme wir gestrichen und die Verpflichtungsermächtigung wird gelöscht.
Minderausgaben 2026: 1.000.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60401, Seite 310, Investitionsmaßnahme 1902 Kreisverkehr Kreuzungsbereich Südumfang Hochstadt
Die Maßnahme wird gestrichen.
Minderausgaben 2025: 1.540.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60401, Seite 310, Investitionsmaßnahme 2031 Hofgerichtstraße
Die Maßnahme wird gestrichen und die Verpflichtungsermächtigung gelöscht.
Minderausgaben 2025: 40.000 €
Minderausgaben 2026: 190.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60401, Seite 310, Investitionsmaßnahme 2411, Kesselstädter Straße
Die Maßnahme wir gestrichen und die Verpflichtungsermächtigung wird gelöscht.
Minderausgaben 2025: 250.000 €
Minderausgaben 2026: 500.000 €
Minderausgaben 2027: 500.000 €
Minderausgaben 2028: 500.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60401, Seite 310, Investitionsmaßnahme 2411, Kesselstädter Straße
Die Maßnahme wir gestrichen und die Verpflichtungsermächtigung wird gelöscht.
Minderausgaben 2025: 250.000 €
Minderausgaben 2026: 500.000 €
Minderausgaben 2027: 500.000 €
Minderausgaben 2028: 500.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.
- Band 2, Produkt 60801, Seite 321, Investitionsmaßnahme 2301, Blaues Band
Die Maßnahme wird gestrichen. Die Förderbeträge von 95% der Ausgaben werden gelöscht
Minderausgaben 2025: 5.000 €
Minderausgaben 2026: 5.000 €
Minderausgaben 2027: 5.000 €
Minderausgaben 2028: 5.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden. Auch die Fördervolumen sind Steuermittel, die von den Maintaler Bürgern erwirtschaftet werden müssen.
- Band 2, Produkt 61301, Seite 330, Investitionsmaßnahme 2411, Kesselstädter Straße
Die Maßnahme wird gestrichen und die Verpflichtungsermächtigung wird gelöscht.
Minderausgaben 2025: 150.000 €
Minderausgaben 2026: 1.500.000 €
Minderausgaben 2027: 1.500.000 €
Minderausgaben 2028: 1.500.000 €
Begründung:
Es handelt sich um keine vordringliche Maßnahme. Sie kann daher im Rahmen der Investitionsreduzierung aus dem Investitionsplan genommen werden.