Änderungen zum Integrierten Verkehrsentwicklungsplan

vom

Antrag zu TOP 15 der Tagesordnung der 15. Stadtverordnetenversammlung am 05.02.2018

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Integrierte Verkehrsentwicklungsplan wird wie folgt geändert:

Teil 1

Teil 3

Begründung:

Der Integrierte Verkehrsentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument der künftigen Verkehrsplanung in Maintal. Daher kommt es darauf an, die strategische Ausrichtung der Verkehrspolitik präzise zu definieren. Der vorliegende Entwurf setzt stark auf die Stärkung des „Nicht-PKW-Verkehrs“ und vernachlässigt daher den PKW-Verkehr. Da aber der PKW-Verkehr auch zukünftig eine wesentliche Bedeutung im Verkehr haben wird, muss dieser auch angemessen berücksichtigt werden. Eine verkehrspolitische Wende auf Kosten des PKW wird nicht die Zustimmung der Bürger finden. Deshalb müssen hier Korrekturen im Teil 1 des Verkehrsentwicklungsplans vorgenommen werden.

Neben den grundsätzlichen Erwägungen bedarf es bei den einzelnen Maßnahmen einer weiteren Präzisierung. Ebenso sind einzelne Maßnahmen zu streichen bzw. zu ergänzen. Dies geschieht durch die Vorgelegten Änderungsvorschläge zum Teil 3 des Verkehrsentwicklungsplans.

Eine reine Kenntnisnahme des Integrierten Verkehrsentwicklungsplans, zumal wenn dieser auch „beschlossen“ wird, ist nicht ausreichend, da hierdurch die Grundzüge des Plans für die Verwaltung Geltung erlangen und später nicht mehr Änderbar sind, ohne dass es zu Debatten über den Wesensgehalt des Verkehrsentwicklungsplans kommt.