Änderung des Entwurfs der Hebesatzung 2025
Die Satzungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird auf 440 v.H. festgesetzt.
2. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird auf 650 v.H. festgesetzt.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, dass die Hebesätze der Grund-steuer aufkommensneutral auf die neue Erhebungsmethode umgewandelt werden. Hierzu hat das Land Empfehlungen abgegeben, die möglichst eng zu übernehmen sind. Insbesondere bei der Grundsteuer A weicht der Vorschlag des Magistrates deutlich von der Empfehlung ab. Deshalb ist der Satzungsentwurf zu korrigieren und auf das nächste Vielfache von 5 an die Empfehlung des Landes anzupassen.