Änderung des Änderungsantrags der WAM vom 07.12.2020

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussfassung wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden die Worte „96 und“ gestrichen.
Es wird folgender Satz ergänzt:
„Dieser Beschluss stellt eine Konkretisierung des Haushaltsantrags 103 zum Haushalt 2021 dar.“

Begründung:

Der Antrag 80a aus dem Haushalt 2018 steht im Gegensatz zum Antrag 96 aus dem Haushalt 96. Beide können nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Der Beschluss 80a aus 2018 stellt eine konkretere Handlungsanweisung zur Gestaltung des Bürger- und Dienstleistungszentrums dar und soll daher Vorrang haben.
Der Beschluss 103 zum Haushalt 2021 bezieht sich nur auf die Beschlüsse von 2018. Der Beschluss 97 aus 2019 soll aber auch umgesetzt werden. Daher soll dies hier mit Blick auf den Haushalt 2021 konkretisiert werden.