Änderung der Stellplatzsatzung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der Anlage beigefügte Änderung der Stellplatz- und Ablösesatzung wird beschlossen.

Begründung:

In Folge der letzten Veränderung der Stellplatzsatzung wurde eine weitere Verschärfung der Vorschriften für die Gestaltung von Vorgärten vorgenommen. Diese Veränderung wird von der Verwaltung zum Anlass genommen, zahlreiche Eigentümer von Vorgräten in Maintal dazu zu drängen, ihre Vorgärten baulich zu verändern und damit ihnen Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe aufzuzwingen. Diese Eigentümer haben keine Möglichkeit auf Vertrauensschutz, dass die Satzung erst auf neue Vorgartengestaltungen anzuwenden ist. Daher ist dieser Vertrauensschutz mit der beigefügten Änderung herbei zu führen.

 

 

Satzung

zur Änderung der Stellplatz- und Ablösesatzung

Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), sowie der §§ 52, 86 und 91 der Hessischen Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S.198) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal am xx.xx.xxxx die nachstehende Satzung zur Änderung der Stellplatz- und Ablösesatzung beschlossen:

 

§ 1

Änderungen

In §6 Absatz 10 wird am Ende folgender Satz eingefügt:

„Die Regelungen der Sätze 4 und 5 finden Anwendung auf Vorgärten, die nach dem 23.11.2019 neu angelegt oder in ihrer Gestaltung maßgeblich verändert werden.“

 

§2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

 

Maintal, den                                                                                    DER MAGISTRAT

Monika Böttcher

Bürgermeisterin