Änderung der Prioritätenliste des IVEP

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Prioritätenliste wird wie folgt verändert:

zu B1.2: Die Maßnahme wird nicht durchgeführt.
Begründung:
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass an dieser Stelle mit dicht am Kreuzungs-bereich stehenden Wohnhäusern, eine Signalregelung aus Gründen der Verkehrssi-cherheit und der Lenkradien von Bussen und LKW’s notwendig wurde. Sogar der Hal-tebalken in der Hochstädter Straße wurde bereits aus diesem Grund um 15 Meter zurückgelegt.

zu H2.2: Die Verbindung wird nicht getrennt, sondern als Einbahnstraße stadtaus-wärts ausgebaut mit einer Ausnahmeregelung für die Feuerwehr.
Begründung:
Durch eine völlige Trennung der Verbindung würde der abfließende Verkehr in Stoß-zeiten zu vermehrten Problemen im umliegenden Straßennetz führen.