Änderrungsantrag zur Vorlage Konsolidierte Fassung des Planungsentwurfes im Rahmen der Entwicklung eines Bebauungsplanes „Zwischen Kennedystraße und Alter Kesselstädter Weg“
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Es wird folgende Ziffer 3 ergänzt:
„Die Planung erfolgt auf Grundlage der geltenden städtischen Satzungen, insbesondere der Stellplatzsatzung.“
Begründung:
In den Ausführungen zu den Planständen wird darauf hingewiesen, dass eine Reduktion der Stellplätze die Planung vereinfachen würde. Dies ist jedoch nicht im Sinne eines vernünftigen Mobilitätskonzepts. Auch in Zukunft ist davon auszugehen, dass viele Menschen das eigene Auto, künftig vermehrt ein E-Auto, nutzen werden. Daher müssen die geltenden Regeln der Stellplatzsatzung, sowie alle anderen Satzungen auch, Anwendung finden.