2G+ in Kitas nur solange Verordnungen in Kraft sind

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es wird eine Ziffer 4 ergänzt:
„4. Die 2G+-Regelungen finden solange und insoweit Anwendung, wie Verordnungen des Landes oder Allgemeinverfügungen des Main-Kinzig-Kreises zur Überprüfung des Geimpfte- bzw. Genesenen-Status in öffentlichen Einrichtungen oder geschlossenen Räumen in Kraft sind. Der zuständige Ausschuss ist umgehend zu informieren, wenn diese Grundlagen entfallen und damit die Regelung ausgesetzt wird.“

Begründung:

Die Überprüfung des 2G bzw. 2G+-Status basiert auf Grundlage von Landesverord-nungen und Allgemeinverfügungen des Main-Kinzig-Kreises. Ohne diese Vorgaben wäre eine Anwendung der 2G+-Regelung in städtischen Kindertageseinrichtungen rechtlich fragwürdig. Deshalb ist es geboten, eine Begrenzung der Regelung einzu-führen, die mögliche Klagen vermeidet.