Zweite Erschließung des Gebiets „Am Berghof“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

Es wird eine Ziffer 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Der nordwestliche Weg wird als zusätzliche Erschließungsstraße (im abfließenden Einbahnstraßenverkehr) mit einem Anschluss an das Plangebiet über die ein getragenen Fußwege ausgeprägt.“

Begründung:

Eine ausschließliche Erschließung des Plangebietes über die Straße „Am Berghof“ ist nicht ausreichend, um das Gebiet vernünftig zu erschließen. Dabei ist auch auf die Belastung der bereits bestehenden Wohnungsbebauung zu achten. Deshalb muss das gesamte Gebiet noch durch eine weitere Erschließungsstraße angedient werden, die zumindest als Einbahnstraße den abfließenden Verkehr aufnehmen kann. So kann zudem sichergestellt werden, dass der Verkehr auch dann abfließen kann, wenn die Straße „Am Berghof“ blockiert ist.