Vorschläge für den Bürgerbeteiligungsprozess zur Haushaltskonsolidierung
Antrag zur Tagesordnung der 20. Stadtverordnetenversammlung am 07.04.2014
Die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen einen breiten Bürgerbeteiligungsprozess zur Haushaltskonsolidierung durchzuführen. Im Rahmen dieses Prozesses stellt die Stadtverordnetenversammlung nachfolgende Vorschläge zur Diskussion und bittet den Stadtverordnetenvorsteher und den Magistrat, diese in den Beratungsprozess einzubringen:
- Erhöhung der Grundsteuer ab 2015 um 150 Punkte
- Einführung einer Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge
- Reduktion der Stellenzahl und des Leistungsangebotes bei Maintal Aktiv
- Übernahme von anteiligen Kosten der genutzten städtischen Infrastruktur (Bürgerhäuser, Sportplätze, …) durch die Vereine (Kulturvereine, Sportvereine)
- Erhöhung der Eintrittspreise für das Schwimmbad
- Erhöhung der Kita- und Hort-Gebühren
- Verzicht auf den weiteren Ausbau von U3-Plätzen in Maintal, dafür Stärkung des Angebotes an Tagesmüttern
- Stärkere Einbindung von ehrenamtlichen Grünpflegern und die Gewinnung von Sponsoren im Rahmen eines Spendenkonzeptes
- Zusammenlegung der Büchereien an einem Standort
- Neubau eines Rathauses vs. Umbau des vorhandenen Rathauses in Hochstadt
- Neubau einer Sportanlage in der Nähe des Schwimmbades unter Verkauf der Sportanlagen in der Eichenheege und der Dicken Buche vs. Zusammenlegung der Sportanlagen Eichenheege und Dicken Buche an der Dickenbuche bei Verkauf der Eichenheege
- Anpassung des Busfahrplans mit dem Ziel der Kostenreduzierung
Begründung:
Die Haushaltskonsolidierung ist eine wesentliche Voraussetzung zur Genehmigung des defizitären Maintaler Haushaltes. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt der Stadt nicht zur Genehmigung angenommen, da das vorgelegte Konsolidierungskonzept nicht den minimalen Anforderungen an ein solches Konzept gerecht wird. Die vom Innenministerium vorgelegten Richtlinien verschärfen die Anforderungen an die Haushaltsgenehmigung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, im Rahmen des Bürgerhaushaltes einen Beteiligungsprozess durchzuführen, mit dem Vorschläge erarbeitet werden sollen, wie die Haushaltskonsolidierung erfolgen kann. Dabei sollen die Ansätze des Magistrates berücksichtigt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat jedoch bisher keine eigenen Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung entwickelt und verlässt sich voll auf Magistrat und Bürger. Damit wird sie ihrer gestaltenden Rolle nicht gerecht. Die Stadtverordnetenversammlung sollte deshalb eigene Vorschläge in die Diskussion einbringen und im Beteiligungsprozess verproben lassen.
Der vorgelegte Antrag enthält eine Reihe von Vorschlägen, die in den Beteiligungsprozess eingebracht werden können. Diese Vorschläge sind bereits in der Diskussion, so dass es unabhängig von der finalen Entscheidung über deren Annahme zweckmäßig ist, sie im Bürgerbeteiligungsprozess vertiefter zu diskutieren.
Thomas Schäfer