Vorlage eines korrigerten Haushaltentwurfs für 2026

Ergänzung des Beschlussvorschlags des Magistrates zur Haushaltsgenehmigung 2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, noch im Jahr 2025 der Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage des beschlossenen Haushaltsentwurfs 2026 einen aktualisierten Entwurf bzw. einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und die Auflagen der Haushaltsgenehmigung 2025 berücksichtigt.
Begründung:
Angesichts der fehlenden Genehmigung des Haushaltes 2026 ist es erforderlich schnell eine neue Fassung des Haushaltsentwurfs 2026 zu beraten und zu beschließen, damit die Stadt im Jahr 2026 handlungsfähig bleibt. Ohne eine solchen Beschluss droht das gesamte Jahr 2026 in der vorläufigen Haushaltsführung zu bleiben, da keine schnelle Beschlussfassung und Genehmigung des Haushaltes aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl zu erwarten ist.