Verzicht auf Sitzunggelder

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Entwurf der Satzungsänderung wird in §1 durch den neuen Punkt 3 wie folgt ergänzt:

3. In §2 Absatz 1 wird wie folgt ergänzt:
„Die Entschädigungen nach den Buchstaben a bis f werden für Sitzungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 nicht geleistet.“

Begründung:

Durch die Corona-Krise werden die städtischen Finanzen in den kommenden Jahren stark belastet werden. Es wird zu Kürzungen in vielen Bereichen kommen, die auch für die Bürger der Stadt spürbar sein werden. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, dass die Mitglieder der politischen Gremien bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen Beitrag zur Haushaltsstabilisierung leisten. Dies kann durch einen Verzicht auf die Entschädigung für ihre Tätigkeit im Rahmen der Sitzungen der städtischen Gremien erfolgen. Deshalb ist die Satzung entsprechend anzupassen.

Da für die vergangenen Monate bereits die Zahlungen der Aufwandsentschädigung erfolgt sind, tritt der Verzicht erst zum 01.07.2020 in Kraft, um Rückzahlungen zu vermeiden. Sie wird begrenzt auf den Zeitraum der größten Belastung des städtischen Haushaltes, also bis zum 31.12.2021.