Verbesserung der Sicherheitslage am Fußgängerübergang in der Ascher Straße
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Hinter dem Fußgängerüberweg in der Ascher Straße wird an der nördlichen Seite der Werner-von-Siemens-Schule wird in Fahrtrichtung rechts für den Bereich 4 Meter nach dem Fußgängerüberweg ein Halteverbotsschild aufgestellt. Dieses wird in seiner Gültigkeit auf Schultage und die Zeit zwischen 7 und 17 Uhr beschränkt.
Begründung:
Der Fußgängerüberweg dient während der oben genannten Zeiten vor allem der Straßenquerung durch Schülerinnen und Schüler. Diese sind größtenteils noch im körperlichen Wachstum und somit von geringerer Körpergröße als erwachsene Maintalerinnen und Maintaler. Wenn Kraftfahrzeuge hinter dem Fußgängerüberweg parken, was laut Straßenverkehrsordnung völlig legitim ist, können diese Schülerinnen und Schüler, wenn sie die Straße von Osten nach Westen queren, nur schwer den Verkehr, der dann von ihnen aus gesehen von rechts kommt, einschätzen. Dies führt zu einem Unsicherheitsgefühl, welches auch bei den betroffenen Eltern auftritt. Auf der anderen Seite haben natürlich auch die Anwohnerinnen und Anwohner ein Interesse daran, nah an ihren Häusern zu parken. Aus der Abwägung beider Interessen stellt ein zeitlich eingeschränktes Halteverbot daher die beste und mildeste Lösung dieses Problems dar.