Verbesserter Versicherungsschutz für unverheiratete Lebenspartner/innen von Feuerwehrleuten bei tödlichen Unfallereignissen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt im Interesse der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Maintal das Anliegen des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, und unterstützt die folgenden Forderungen:

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, einen Rechtsanspruch auf eine Entschädigungszahlung für Lebenspartner/innen von bei Einsätzen zu Tode gekommenen unverheirateten Feuerwehrleuten in angemessener Höhe zu schaffen.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Anpassung in Form der Indexierung von Zahlungen für Schwerstverletzte und für Lebenspartner/innen von im Einsatz tödlich verunglückten freiwilligen Feuerwehrleuten zu schaffen. Auch auf diese Leistung soll ein Rechtsanspruch bestehen.
  3. Die Landesregierung wird aufgefordert, alle in der Mehrleistungssatzung der Unfallkasse beschriebenen Leistungen direkt zu übernehmen und dies verwaltungstechnisch sofort umzusetzen, sofern sie die Mehrleistungssatzung der Unfallkasse weiterhin nicht genehmigt.
  4. Die Landesregierung wird aufgefordert, zu erklären, aus welchen Gründen „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ für die Begründung der Ablehnung der Mehrleistungssatzung der Unfallkasse herangezogen wurden.
  5. Der Magistrat wird aufgefordert, der Landesregierung die Forderungen der Stadtverordnetenversammlung zu übermitteln und sich für den Schutz der unverheirateten Lebenspartner/innen von Maintaler Feuerwehrleuten einzusetzen.

Begründung:

Die Freiwilligen Feuerwehr in Maintal steht genauso wie ihrer Kameraden und Kameradinnen in den anderen hessischen Gemeinden tagtäglich mit ihrer Gesundheit für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger ein. Sie sind hessenweit im Jahr bei rund 70.000 Einsätzen für die Sicherheit unterwegs. Dafür verdienen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Respekt, Anerkennung und Wertschätzung. Es hat sich jetzt gezeigt, dass Lebenspartner/innen unverheirateter Feuerwehrleute im Falle eines Unfalls im Einsatz nicht versichert sind. Diese Absicherungslücke entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit und ist den Feuerwehrleuten nicht zu vermitteln. Zudem sind dauerhaft Schwerstverletzte inflationsbedingt sukzessive schlechter gestellt, weil die notwendige Indexierung fehlt. Entsprechende Regelungen sollten jetzt über eine sogenannte Mehrleistungssatzung der Unfallkasse Hessen erreicht werden. Das hessische Sozialministerium verweigert jedoch einen solchen verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte. Begründet wurde die Ablehnung durch den für die Unfallkasse zuständigen hessischen Sozialminister mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Auch die in der Zwischenzeit seitens der Landesregierung angekündigte Bundesratsinitiative, mit der eine Lösung des Problems auf Bundesebene gefunden werden soll, löst das Problem für die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden nicht, da nicht ansatzweise erkennbar ist, ob diese Initiative Erfolg haben wird und wann es zu entsprechenden Ergebnissen kommt. Genauso wenig hilft ein seitens des Innenministeriums angekündigter Erlass, mit dem eine Übergangslösung für Härtefälle gefunden werden soll. Auch damit bestünde weiter kein Rechtsanspruch auf eine Leistung für die Lebenspartner/innen. Eine in der Zwischenzeit nachgeschobene Begründung für die Ablehnung mit einer rechtlichen Situation ist nicht nachvollziehbar, da im Bundesland Niedersachsen eine entsprechende Genehmigung durch das Land erfolgt ist.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die von ihr getroffene Entscheidung zu korrigieren. Durch eine unverzügliche Lösung soll sichergestellt werden, dass Entschädigungsmöglichkeiten für Lebenspartner/innen von im Einsatz tödlich verunglückten oder schwerstverletzten freiwilligen Feuerwehrleuten bestehen. Der seitens des Innenministeriums angekündigte Erlass lässt bereits in seinem Entwurf im Unklaren, wie der Ablauf einer Einmalzahlung und das Beantragungsverfahren diesbezüglich ausgestaltet werden soll, mithin, ob tatsächlich ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht. Darüber hinaus sind die im Erlassentwurf in Aussicht gestellten etwaigen Zahlungen niedriger, als die der Unfallkasse Hessen.

Neben der einmaligen Unfallentschädigung ist eine Indexierung der Leistungen für dauerhaft Schwerstverletzte und für die Lebenspartner/innen der tödlich verunglückten Feuerwehrleute vonnöten. Bezüglich der Frage der Indexierung für Verstorbene oder dauerhaft Schwerstverletzte wurde von der Landesregierung keine Aussage getroffen. Ohne Indexierung der Leistung für dauerhaft Schwerstverletzte folgt im Laufe der Jahre ein enormer Kaufkraftverlust, da die Leistungen nicht an die Inflation angepasst werden und somit im Wert massiv verlieren.

Die Begründung der Ablehnung der Mehrleistungssatzung der Unfallkasse mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist inakzeptabel, weil sie fehlenden Respekt für den unermüdlichen tagtäglichen Einsatz der 72.000 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Hessen zeigt und es sich tatsächlich um einen Betrag von jährlich 37.500 Euro für die Absicherung der Feuerwehrleute handelt.