Umsetzung des Urteils des VGH Hessen zur Kindertagespflege

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, spätestens 3 Monate nach Vorliegen des schriftlichen Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Kindertagespflege vom 17.07.2025 (Az.: 10 C 2373/21) die städtischen Richtlinien zur Kindertagespflege anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Sollte eine Anpassung nicht erforderlich sein, ist hierüber der Stadtverordnetenversammlung unter Angabe der Gründe zu berichten.
Der Magistrat wird aufgefordert, gegenüber dem Kreis darauf hinzuwirken, ebenfalls seine Satzungen und Richtlinien hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Urteil zu überprüfen.
Begründung:
Die Betreuung durch Kindertagespflegekräfte ist ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Diese Betreuung wird durch Satzungen und Richtlinien der Stadt und des Kreises eng geregelt. Das Gerichtsurteil des VGH (Az. 10 C 2373/21) zeigt, dass Verwaltungen dazu neigen, ihren Regelungsanspruch über die Grenzen des rechtlich zulässigen hinaus auszudehnen und den Handlungsspielraum der Tagespflegekräfte z.B. im Bereich der Preisgestaltung unangemessen einzuschränken. Daher ist unmittelbar nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe zu prüfen, ob auch in Maintal eine Überdehnung stattgefunden hat. Diese ist dann auf den durch das Urteil rechtlichen Rahmen zurückzuführen. Mit diesem Antrag soll der Magistrat einen entsprechenden Arbeitsauftrag erhalten.
Insbesondere ist der Aspekt des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Kindertagespflegepersonen zu prüfen, der vom VGH in der angegriffenen Satzung des Kreises Darmstadt-Dieburg hervorgehoben wurde.
Weiterhin soll der Magistrat sich gegenüber dem Kreis dafür einsetzen, dass auch dieser eine entsprechende Prüfung durchführt. Dies ist deshalb geboten, weil der Kreis hier eine eigene Zuständigkeit hat und die städtischen Regelungen auf den Regelungen des Kreises aufsetzen. Damit kann eine nachgelagerte Rechtswidrigkeit der städtischen Regelungen entstehen, wenn die Kreisregelungen gesetzeswidrig wären.