Umsetzung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Antrag zur Tagesordnung der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.05.2013

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Antrag der FDP- Fraktion auf die
Tagesordnung der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung auf:

Umsetzung der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Der Magistrat wird beauftragt, die Betreuungszeiten gemäß §12 der Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen für die Horte dahingehend auszulegen, dass die Betreuungszeit nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Zeit in Ansatz gebracht werden – mindestens jedoch 6 Stunden – und dabei die regulären Schulzeiten nicht mit zu berechnen. Dabei soll auch eine Splittung der Betreuungszeit in eine Zeit vor und nach dem Schulbezug möglich sein.
Für die längeren genutzten Betreuungszeiten in den Ferien §12 Abs. 4 anzuwenden.
Den Eltern für die Bestellung der Betreuungspakete bis zum 15. Juni 2013 Zeit zu geben.
Die Information der Eltern hinsichtlich der Betreuungsgebühren so zu gestalten, dass einfach und auf den ersten Blick ersichtlich wird, welche Möglichkeiten nach §13 der Satzung den Eltern zur Verfügung stehen.
Soweit das in Ziffer 1 verfolgte Ziel einer Satzungsänderung bedarf, diese bis zur Stadtverordnetenversammlung am 10.06.2013 zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:
Die Anwendung der neu beschlossenen Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen durch den Magistrat hat offensichtlich zu Verwirrungen bei den Eltern geführt. Dazu hat die Gestaltung der Informationsschriften für die Eltern beigetragen, die nicht einfach und klar erkennbar macht, welche Ansprüche auf Ermäßigung der Betreuungsgebühren den Eltern zustehen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, die mit diesem Beschlussvorschlag dem Magistrat auferlegt werden soll.
Insbesondere ist es zu einer Auslegung der Betreuungsdauer in den Horten gekommen, die dem gesunden Menschenverstand widerspricht und politisch von der Stadtverordnetenversammlung auch nicht gewollt war. Die Stadt sollte, wie bisher auch, Gebühren nur für die Zeit erheben, in der sie auch tatsächlich Betreuungsleistungen erbringt. Mit diesem Beschlussvorschlag soll der Magistrat daher eine Interpretationshilfe an die Hand gegeben werden, welches politische Ziel die Stadtverordnetenversammlung mit seinem Satzungsbeschluss verfolgt hat.
Zugleich wird der Magistrat aufgefordert, eine Präzisierung der Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, falls die Satzung den politischen Willen der Stadtverordnetenversammlung nicht in rechtssicherer Form widergibt.