Stellplatzsatzung betreutes Wohnen
Antrag zu TOP 12 der 2. Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2011
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die FDP-Fraktion beantragt in dem Satzungsentwurf in § 1 die Worte „0,5 Stlp. je Wohnung“ durch die Worte „1,0 Stlp. je Wohnung“ zu ersetzen.
Begründung:
Nutzer von Einrichtungen des betreuten Wohnens verfügen im Gegensatz zu den Nutzern von Pflegeeinrichtungen in der Regel immer noch über eine ausgeprägte Mobilität, die sich insbesondere auch in der Nutzung von PKWs ausdrückt. Die bisherigen Erfahrungen mit dem demographischen Wandel zeigen, dass diese Mobilität in Zukunft noch weiter steigen wird und zugleich auch immer mehr Senioren die Vorteile des betreuten Wohnens nutzen werden. Es ist daher – auch langfristig gesehen – unzureichend, nur 0,5 Stellplätze je Wohneinheit vorzusehen. Planerisch angemessen ist die Vorhaltung von 1 Stellplatz je Wohneinheit. Dies soll sich in der Stellplatzsatzung auch so wiederfinden.