Schulsozialarbeit neu regeln

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Main-Kinzig-Kreis über die Fortführung der Schulsozial­arbeit zu verhandeln. Ziele der Verhandlungen sollen sein:

  1. die Sicherung des aktuellen Projektstandes,
  2. die flexible Erweiterungsmöglichkeiten des Angebotes auf weitere Schulen und Schulformen, z.B. Gymnasien, an denen Bedarf besteht,
  3. eine möglichst vollständige Übernahme der Kosten durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Sollte absehbar sein, dass die bestehende Verwaltungsvereinbarung nicht rechtzeitig vor dem Auslaufen der Kündigungsfrist am 31.7.2015 zum möglichen Kündigungstermin am 31.7.2016 angepasst worden ist, so wird der Magistrat beauftragt, die entsprechende Verwaltungsverein­barung schriftlich gegenüber allen Vertragspartnern zu kündigen, um so bis zum 31.7.2016 eine flexible und zeitgemäße Fortführung der Schulsozialarbeit im Main-Kinzig-Kreis zu ermöglichen.

Begründung:

Die Schulsozialarbeit im Main-Kinzig- Kreis ist ein wichtiges Projekt, das sich in den vergan­genen Jahren bewährt hat. Jedoch ist die aktuelle Verwaltungsvereinbarung nicht flexibel und zeitgemäß genug, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf zu decken. So setzen der im Ver­trag festgehaltene Stundenumfang und die Begrenzung auf Haupt- und Realschulen, integrierte Gesamtschulen sowie Berufliche Schulen ein zu starres Korsett.

Ein weiteres Problem der aktuellen Vertragsgestaltung ist die Tatsache, dass die Kommunen im Main-Kinzig-Kreis trotz angespannter finanzieller Lage gezwungen sind, den zuständigen örtli­chen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also den Main-Kinzig-Kreis – bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Neben der finanziellen Belastung benachteiligt auch die aktuelle Ver­tragsgestaltung, die eine Kündigung nur alle vier Jahre erlaubt, die Kommunen überpropor­tional gegenüber dem eigentlich zuständigen Jugendhilfeträger.