Prüfung einer Nutzung der Polizeistation für die städtische Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftrag zu prüfen, inwieweit die Polizeistation in Dörnigheim für die städtische Verwaltung genutzt werden kann. Dabei soll von folgendem Szenario ausgegangen werden:

  • Im Endstadium wird das Rathaus in Hochstadt mit einem sanierten Altbau (ohne Aufstockung) und der Polizeistation in Dörnigheim durch die Verwaltung genutzt.
  • Zunächst wird die Polizeistation soweit saniert, dass sie für die städtische Verwaltung genutzt werden kann.
  • Anschließend wird der Altbau des Rathauses im Bestand abschnittsweise saniert, wobei die Büroräume in der Raiffeisenbank und in der Polizeistation als Ausweichräume genutzt werden. Es erfolgen kein Abriss und keine Aufstockung des Altbaus am Rathaus.
  • Zum Abschluss der Maßnahme werden die Büroräume in der Raiffeisenbank aufgegeben.
  • Der Stadtladen verbleibt im Rathaus.

Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, zu prüfen, ob für das Gründerzentrum perspektivisch ein Gebäude im Bereich des Betriebshofs oder am Bahnhof zur Nutzung in Frage kommen und wann dieses zur Verfügung stehen kann.

Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Prüfung zu den Haushaltsberatungen 2017 vorzulegen, in jedem Falle aber Zusammenhang mit der Prüfung der Nutzung der Polizeistation für ein Gründerzentrum. Die Prüfung umfasst eine Kostenschätzung für die einzelnen Teilmaßnahmen sowie einen Realisierungszeitplan für die Maßnahmen. Es wird ebenfalls eine Raumbedarfsplanung vorgelegt.

Der Magistrat legt dar, inwieweit die in Gründung befindlich MIG die Aufgabe der Sanierung der Polizeistation und des Altbaus am Rathaus übernehmen kann.
Begründung:

Die Polizeistation ist ein städtisches Gebäude, das nach der Entmietung durch die Polizei in jedem Fall gründlich saniert werden muss, bevor es weiter genutzt werden kann. Diese Sanierung ist von der Stadt zu tragen.  Nach der Sanierung sind verschiedene Nutzungen des Gebäudes denkbar. Diese beschränken sich nicht auf die Option eines Gründerzentrums, das vom Magistrat ins Spiel gebracht wurde. Bereits jetzt wird das Gebäude für das städtische Archiv genutzt, das bei einer anderen Nutzung eventuell verlagert werden müsste. Von der Nutzfläche her ist die das Gebäude größer als die derzeit angemieteten Flächen in der Raiffeisenbank in Hochstadt, so dass die dort angesiedelten Funktionen nach Auslaufen des Mietvertrages entsprechend verlagert werden könnten.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Gebäude als Ausweichfläche zu nutzen, während der Altbau des Rathauses saniert wird. Dies war in den bisherigen Überlegungen bereits mehrfach angedacht gewesen. Durch einen gestaffelten Ablauf der Sanierungsarbeiten besteht also die Möglichkeit, den Altbau des Rathauses im Bestand zu sanieren, ohne zusätzliche Räumlichkeiten anzumieten und ohne den Altbau abzureißen, neuzubauen oder aufzustocken. Die Stadt hätte während und nach Abschluss der Maßnahme stets ausreichend Büroräume im städtischen Besitz zur Verfügung.

Für das Gründerzentrum bieten sich auch alternative Möglichkeiten an, die teilweise besser erreichbar sind. Diese sind ebenfalls zu prüfen. Eine einseitige Fixierung auf die Polizeistation greift zu kurz.

Die Ergebnisse der Prüfung sind so vorzulegen, dass eine Vorgehensentscheidung mit dem Haushalt 2018 erfolgen kann und zugleich ein vollständiges Bild vorliegt. Dabei ist auch zu klären, ob die in Gründung befindliche MIG die Aufgabe übernehmen kann.