Lärmschutz an der A66

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, erneut bei Hessen Mobil darauf zu drängen, dass die Lärmschutzaufschüttungen entlang der A66 erhöht bzw. alternative notwendige bauliche Lärmschutz-Maßnahmen getroffen werden.

Begründung:

Der Zustand der vorhandenen Erdaufschüttungen zum Lärmschutz entlang der A66 hat sich in den vergangenen Jahren nicht verbessert, vielmehr sind diese immer weiter abgesackt. In ihrem jetzigen Zustand bieten sie einen unzureichenden Schutz für die Anwohnerinnen und Anwohner hinter den Aufschüttungen. Deshalb ist es notwendig, dass die Stadt weiterhin bei Hessen Mobil darauf drängt, dass mindestens eine Erhöhung der Aufschüttungen auf das ursprüngliche Niveau vornimmt. Diese Erhöhung, alternativ die Errichtung einer Lärmschutzwand, würde den Grundlärmpegel für die Einwohner von Bischofsheim und Hochstadt wahrnehmbar senken.