Kosten der Stadt bei Einführung der Doppik in der Haushaltsführung

Antrag zur Tagesordnung der Stadtverordnetensitzung am 25.04.2005

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zur Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2005 stellt die FDP-Fraktion nachfolgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten der Stadt durch die Einführung der Doppik in der Haushaltsführung entstehen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, wie diese Kosten dem Land in Rechnung gestellt werden können. Bei vorliegen einer Anspruchsmöglichkeit sollen die Kosten beim Land in geltend gemacht werden. Hierüber ist ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

Begründung:

Die Einführung der Doppik ist sicherlich eine hilfreiche Methode zur Herstellung von mehr Haushaltsklarheit. Die Einführung dieser Rechnungsmethode basiert auf einem Landesgesetz. Dieses Gesetz fällt klassischer Weise unter das jüngst in der Verfassung verankerte Konexitätsprinzip. Danach darf das Land nur Gesetze zu Lasten der Kommunen erlassen, wenn es gleichzeitig die Finanzierung sicherstellt. Die Einführung der Doppik verursacht aufgrund der grundlegenden Veränderung der Haushaltsführung mit Sicherheit Kosten. Diese sind daher vom Land zu tragen. Es ist aber bisher nicht zu erkennen, dass das Land hierzu eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat oder die Stadt vorhat, diese Kosten weiterzureichen. Daher besteht ein Handlungsbedarf zur Entlastung des städtischen Haushalts.