Klimaschutz mit Verstand statt Ideologie betreiben
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Ziffer 1, Satz 1 der Vorlage wird wie folgt neu gefasst:
„Die Stadtverordnetenversammlung Maintal stellt fest, dass der Klimawandel eine reale Erscheinung ist.“
In Ziffer 1, Satz 4 wird das Wort „Klimanotstand“ durch „Klimawandel“ ersetzt.
Ziffer 2b wird gestrichen.
Ziffer 2c wird gestrichen.
Ziffer 2d wird folgender Text vorangestellt:
„Das Klimaschutzkonzept der Stadt Maintal wird evaluiert und weiterentwickelt.“
Ziffer 2e wird wie folgt ergänzt:
„Bei Investitionen und laufenden Betrieb von Einrichtungen und Geräten ist anhand der realen oder kalkulatorischen CO2-Bepreisung darzustellen, welche Klimakosten das städtische Handeln verursacht.“
Ziffer 2f wird ersetzt durch den Antragstext aus der Drucksache 1482/2019 „Ein Baum für jeden Bürger“
In Ziffer 3, Satz 1 werden die Worte „bis 2025 verlängert.“ ersetzt durch die Worte „für 5 Jahre als projektbezogene Stelle befristet eingerichtet.“
Es wird eine neue Ziffer 4 eingefügt:
„Dar Magistrat berichtet im November 2019 der Stadtverordnetenversammlung über seine Bewertung der Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung. Dabei sind auch die erwartungsgemäß neu aufgelegten Förderprogramme von Bund und Land zu berücksichtigen. Ebenfalls sind die neuesten Ergebnisse aus Studien der führenden Institute wie dem Geomar-, dem Alfred Wegener- und dem Klimainstitut Potsdam mit zu berücksichtigen. Handlungsoptionen für die Stadt sind in dem Bericht aufzuzeigen.“
Begründung:
Der Klimawandel ist eine unbestrittene Tatsache, die es erforderlich macht, sowohl zur Reduzierung des Wandels an sich wie auch zur Bewältigung der Folgen zu handeln. Dazu dient der Rahmen des Pariser Abkommens, zu dem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Damit steht auch Maintal in der Verpflichtung zu handeln. Die Feststellung eines Klimanotstandes stellt jedoch eine Übertreibung dar, die zudem schon aus dem Begriff „Notstand“ und den damit zu verbindenden Aktionen her nicht angebracht ist. Wenn der Notstand ausgerufen wird, handelt die Exekutive und die Legislative ist ausgeschaltet. Das bedeutet, es wird angeordnet und nicht mehr demokratisch entschieden. Wenn also Maintal den Notstand erklärt, muss der Magistrat alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Notstandes unverzüglich ergreifen und die Stadtverordnetenversammlung hat keine Partizipationsmöglichkeiten mehr. Schon weil dies nicht die Intention der Stadtverordnetenversammlung sein kann, darf sie keinen „Klimanotstand“ feststellen.
Die Ziffern 2b und 2c führen zu weiteren umfassenden bürokratischen Einrichtungen, die die Sachdebatte weiter verkomplizieren und zudem sämtliche Entscheidungen unter das Diktat des Klimas stellen, da letztlich jede Entscheidung konstruiert auf das Klima eine Wirkung haben kann. Das Klima wird so zu einem allüberragenden Argument in der Sachdebatte, das keinen Widerspruch mehr zulässt. Wenn dazu dann noch ein unabhängiger, faktisch demokratisch nicht legitimierter, Klimabeirat zum Richter über das Handeln der städtischen Gremien eingesetzt wird, verkommt unsere Demokratie zur Expertokratie, in der (selbsternannte oder dazu erklärte) Experten ihre Urteile über das Handeln der vom Volk gewählten Vertreter fällen und diese dann keine Chance mehr haben, ihr Handeln in einen Gesamtkontext zu stellen. So wird Sachpolitik und Pluralität in der politischen Auseinandersetzung abgeschafft.
Bevor weitere Beschlüsse und Aktionspläne zum Klimaschutz gefasst werden, sollte zunächst das existierende Klimaschutzkonzept evaluiert und weiterentwickelt werden. Die Stadt hat bereits viele Beschlüsse und Handlungen auf den Weg gebracht, deren Wirkung zunächst festgestellt werden sollen. Daher ist dies in Ziffer 2d mit zu beschließen.
In Ziffer 2e ist die CO2-Bepreisung als geeignetes Instrument zur Bemessung des klimarelevanten Handelns einzuführen. Dies wird durch die beantragte Ergänzung ermöglicht.
Die Beschlussvorlage zu Ziffer 2f ist nicht so weitgehend wie der Antrag Drucksache 1482/2019, wonach ca. 40.000 Bäume in Maintal zusätzlich gepflanzt werden sollen. Deshalb ist es sinnvoll diese weitergehende Beschlussfassung auch hier abzubilden.
Bei Ziffer 3 ist eine auf 5 Jahre befristete projektbezogene Stelle einzurichten. Der bisherige Klimamanager wird Maintal nach Ablauf seiner befristeten Anstellung verlassen. Die Entfristung der Stelle ist vom zuständigen Ausschuss nicht genehmigt worden. Im Rahmen eines Neuansatzes sollte deshalb eine entsprechende Stelle geschaffen werden, die für die kommenden Jahre die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und der Folgebeschlüsse ermöglicht.
Um effektiven Klimaschutz zu betreiben, müssen sich die Maintaler Maßnahmen mit den landes- und bundespolitischen Zielen und Programmen decken, auch um nicht gegeneinander zu arbeiten. Deshalb soll der Magistrat die Beschlüsse der Bundesregierung für die Arbeit in der Stadt einordnen und das Handeln harmonisieren. Nicht unberücksichtigt bleiben sollten zudem die Erkenntnisse der relevanten Forschungsinstitute zum Klimawandel.