Klage auf Kostenersatz für Asylbewerberleistungen
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, eine Klage gegen die zuständigen Stellen (Kreis, Land, Bund) vorzubereiten, die darauf abzielt, dass die Stadt die Kosten für die Asylbewerberleistungen eins zu eins ersetzt bekommt. Die Klage soll erhoben werden, wenn bis zum 30.06.2017 keine befriedigende Lösung für den Kostenersatz vereinbart wurde. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung über seine Handlungen.
Begründung:
Die Stadt hat hohe Ausgaben für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, die den Haushalt belasten. Entgegen allen bisherigen Zusagen werden diese Kosten immer noch nicht vollständig erstattet. Daher muss die Stadt ihre Rechte notfalls gerichtlich geltend machen und die Kosten beim Kreis, beim Land und beim Bund einfordern. Deshalb ist eine Klage vorzubereiten und dann einzureichen, wenn es im ersten Halbjahr 2017 zu keiner Lösung in dieser Angelegenheit kommt.