Keine Verländerung des Mietverhältnisses Bischofsheimer Straße 2-4

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

„Das Mietverhältnis Bischofsheimer Straße 2-4 wird nicht über den 30.09.206 verlängert. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine zusätzlichen Räumlichkeiten in dem Verwaltungsstandort Max-Plan-Straße bereitgestellt werden können sorgt der Magistrat durch befristete Interimslösungen (z.B. stärkere Nutzung Homeoffice, Desksharing und Verdichtung in den Bestandsgebäuden, Teilnutzung der leerstehenden Räume im Altbau des Rathauses) für die Unterbringung der Mitarbeitenden.“

Begründung:

Bereits seit 2013 wird der Mietvertrag für die Bischofsheimer Straße immer wieder verlängert, ohne dass eine wirkliche Lösung für das Raumproblem erkennbar ist. Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation sollen die externen Mittelabflüsse reduziert werden, auch bei den Anmietungen. Daher ist über entsprechende Flächensteuerung dafür Sorge zu tragen, dass die Räume im Eigentum der Stadt intensiver genutzt werden. Wenn bis dahin eine (Teil-)Nutzung der Max-Plank-Straße nicht möglich ist, sind Interimslösungen anzusetzen. Dies Vorzubereiten ist innerhalb eines Jahres möglich. Deshalb soll der Mietvertrag nicht verlängert werden.