Keine Photovoltaik auf künftigen Gewerbeflächen

vom

Änderung des Beschlussvorschlags

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Ziffer 1 der Vorlage wird gestrichen.

Begründung:

Das von der Stadt erworbene Areal ist Bestandteil der Entwicklungsfläche für ein neues Gewerbegebiet. In Maintal sind Gewerbeflächen Mangelware, so dass diese Fläche nicht für anderwärtige Nutzungen umgewidmet werden sollen. Im Rahmen der Festlegungen für den Bebauungsplan bestehen ausreichend Möglichkeiten, Photovoltaik auf den baulichen Anlagen vorzuschreiben, so dass das gewünschte Ziel zusätzlicher Erzeugungsquellen für erneuerbare Energien erreicht werden kann.