Keine Belastung Maintals durch die Kreisfreiheit Hanaus

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung Maintals nimmt den Wunsch der Stadt Hanau auf eine Kreisfreiheit zu Kenntnis. Sie wird sich diesem Wunsch nicht entgegen stellen, solange hierdurch keine zusätzlichen finanziellen und sachlichen Lasten für die Bürger der Stadt Maintal entstehen.

Vor diesem Hintergrund beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass in dem Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau sowie dem vom Landtag zu verabschiedenden Gesetz zur Auskreisung folgende Aspekte dauerhaft geregelt werden:

  • Es wird zwischen den zuständigen Schulträgern sichergestellt, dass auch künftig Maintaler Schüler als Teil des bisher geltenden Kontingents von 350 Schülern an Hanauer weiterführenden Schulen zur Schule gehen können. Sollte aufgrund der Bevölkerungszunahme in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis darüber hinaus der Bau weiterer Schulen erforderlich werden, so sind diese so zu errichten, dass Schüler aus beiden Gebietskörperschaften diese besuchen können.
  • Die Zahlungen aus dem kommunalen Finanzausgleich an die Stadt Maintal nicht geringer und die Zahlungen der Kreis- und Schulumlage an den Main-Kinzig-Kreis von der der Stadt Maintal nicht höher ausfallen, als für den Fall, dass Hanau weiterhin im Kreis geblieben wäre. Diese Regelung soll mindestens die kommenden 5 Jahre gelten.
  • Die Möglichkeit für die Bürger der Stadt Maintal weiterhin besteht, Angelegenheiten des Kreises wie z.B. die KFZ-Zulassung, die eine Präsens bei der Behörde erfordern, in einer Dependance der Kreisverwaltung in Hanau zu erledigen.
  • Die Betreuung der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger in Maintal sich gegenüber dem jetzigen Verfahren nicht ändert.
  • Der Stadt Maintal wird zugesichert, auch künftig kommunale Kooperationen mit der Stadt Hanau einzugehen und diese werden mindestens gleichwertig wie Kooperationen betrachtet, die nach den Vorstellungen der Landesregierung mit anderen Kommunen eingegangen werden sollen.
  • Der Status der Stadt Maintal als Mittelzentrum wird vom Land auch im Rahmen von landesplanerischen Neuordnungen garantiert.
  • Das Regime der Abfallentsorgung für die Stadt Maintal (Mitgliedschaft im RMA und im Zweckverband Bio-Abfall) nicht verändert wird.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird der Magistrat beauftragt, in allen beteiligten Gremien sich dafür einzusetzen, dass der Auseinandersetzungsvertrag nicht abgeschlossen wird. Hierzu sind notfalls auch rechtliche Schritte bei den zuständigen Gerichten einzuleiten.

Der Magistrat wird aufgefordert, über die Bürgermeisterdienstversammlung darauf hinzuwirken, dass der Main-Kinzig-Kreis ein Entwicklungskonzept für den Gesamtkreis ohne Hanau entwickelt, dass auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Kreisteilen eingeht. Dabei sind die besonderen Herausforderungen Maintals als Stadt im Übergangsbereich zwischen Ballungsraum und ländlichen Gebieten besonders zu beachten.

Begründung:

Der Wunsch der Stadt Hanau, den Main-Kinzig-Kreis zu verlassen ist eine souveräne Entscheidung der dortigen Bürger und politischen Gremien. Dies muss von der Stadt Maintal ebenso respektiert werden, wie die Bürger Maintals und ihre politischen Gremien erwarten, dass ihre Entscheidungen respektiert werden. Dennoch darf diese einseitige Entscheidung nicht dazu führen, dass der Stadt Maintal und ihren Bürgern hierdurch Nachteile entstehen. Deshalb ist der Magistrat aufgefordert, sich für die Belange der Stadt an allen relevanten Stellen einzusetzen.

Der Magistrat muss insbesondere darauf achten, dass Stellen, die naheliegend zum Nachteil der Stadt in dem Auseinandersetzungsvertrag geregelt werden könnten, dieses verhindert wird. Dazu zählt (indirekt) die Frage des Besuchs weiterführender Schulen, die Frage des kommunalen Finanzausgleichs sowie Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit. Ebenso darf sich aus der Auskreisung keine Schwächung Maintals in dem Sinne ergeben, dass sein Status als Mittelzentrum in Frage gestellt wird, auch nicht im Rahmen landesplanerischer Neuordnungen.

Die Bürger dürfen keine Verschlechterung der staatlichen Leistungen bei Behördenterminen durch verlängerte Anfahrten oder komplizierteren Verwaltungswegen gegenüber dem heutigen Status Quo erfahren.

Begründung der Dringlichkeit:

Der Kreistag hat am 29.11.2019 beschlossen, auf Grundlage des Vertragsentwurfs der Stadt Hanau in Verhandlungen zu einem Auseinandersetzungsvertrag zu treten, der die Auskreisung der Stadt Hanau ermöglicht. Diese Verhandlungen sollen so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass die Gremien des Kreises und der Stadt Hanau bereits Ende Februar 2020 über diesen Vertrag entscheiden. Aus den Ausführungen der Bürgermeisterin im Haupt- und Finanzausschuss am 11.12.2019 war zu entnehmen, dass nicht sichergestellt ist, dass die Belange der Stadt Maintal und ihrer Bürger in dem Vertragswerk hinreichend berücksichtigt werden. Deshalb ist es erforderlich, kurzfristig dem Magistrat Handlungsanweisungen an die Hand zu geben, welche Anforderungen an den Vertrag aus Sicht der Stadtverordnetenversammlung erfüllt sein müssen. Daher ist eine Befassung in der Sitzung der STVV am 16.12.2019 erforderlich. Eine rechtzeitige Einbringung des Antrags war nicht möglich, da zum Antragsschluss noch nicht absehbar war, welche Beschlüsse der Kreistag treffen würde.