Keine ausufernden Stellplatzregelungen in Maintal

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die vorgelegte Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung wird wie folgt geändert:

  • In §1  wird in Ziffer 5 bei §5 Ansatz 2 das Wort „Abstellplätze“ gestrichen.
  • In §1 wird in der Ziffer 5 bei §5 der Absatz 4 wie folgt neu gefasst:
    „Für je 5 Stellplätze ist ein standortgeeigneter Baum oder Sträucher anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Soweit das Orts- oder Landschaftsbild es erfordert, können besondere Anforderungen an die Bepflanzung gestellt werden. Stapelparkanlagen werden hinsichtlich der Anzahl der zu pflanzenden Bäume und Sträucher als ein Stellplatz angerechnet.“
  • In §1 entfällt in Ziffer 5 bei §5 der Absatz 6, die restlichen Absätze werden neu nummeriert.
  • In §1 entfällt in Ziffer 5 bei §5 der Absatz 7, die restlichen Absätze werden neu nummeriert.
  • In §1 wird in Ziffer 9 (alt) die Zahl „600“ durch die Zahl „100“ ersetzt.
  • §1 Ziffer 15 wird wie folgt neu gefasst:
    „In der Anlage zur Stellplatzsatzung wird in der Spalte „Zahl für Abstellplätze für Fahrräder“ unter Ziffer 1.1, 1.2 und 1.3 der Wert „3“ durch den Wert „2“ ersetzt, in Ziffer 1.4 der Wert „2“ durch den Wert „1“ ersetzt und in Ziffer 1.5 der Wert „0,2“ durch den Wert „0,5“ ersetzt.“
  •  §1 Ziffer 19 wird wie folgt neu gefasst:
    „In der Anlage zur Stellplatzsatzung wird hinter der Spalte „Zahl der Abstellplätze für Fahrräder“ eine neue Spalte „Zahl der Fahrradabstellplätze für Besucher“ mit den Werten in Ziffer 1.5 von „ 0,5 je Wohnung“, in Ziffer 1.6 von „1 je 10 Betten“, in Ziffer 1.7 von „1 je 5 Betten“, in Ziffer 1.8 von „ 1 je 10 Betten“, in Ziffer 1.9 „ 1 je 10 Betten“ und den Ziffern 2.1 1 je 60 qm Nutzfläche“ eingefügt.“
  • Es wird in §1 eine neue Ziffer 20 eingefügt:
    „In der Anlage zur Stellplatzsatzung wird in der Spalte „Zahl für Stellplätze für PKW“ unter Ziffer 1.9 der Wert „6 Betten“ durch den Wert „10 Betten“ ersetzt.

Begründung:

Die bestehende Stellplatzsatzung fordert bereits in einem Übermaß Stellplätze für Fahrräder. So müssen drei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden, obwohl bekanntermaßen viele Wohnungen nur mit ein oder zwei Personen bewohnt werden. Dies soll jetzt noch weiter ausgedehnt werden und auch noch Stellplätze für Besucherfahrräder ausgewiesen werden. Außerdem will der Magistrat jetzt auch noch den Bauherren auferlegen, diese Stellplätze zu einem bestimmten Anteil außerhalb des Gebäudes zu errichten, dann aber natürlich stand- und dienstallsicher und überdacht. Diese Regelungen zeugen von einem gesteigerten Regulierungswahn, der dem deutschen Baurecht ohnehin schon zu Eigen ist und der Neubauten erschwert. Diese Regelungen sind daher abzulehnen und die übertriebenen Anforderungen auf ein Normalmaß zurückzuführen.

Es ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum für Asylbewerberheime nahezu gleich viele Stellplätze nachgewiesen werden müssen, wie für Studentenwohnheime, wo doch die wirtschaftlichen Verhältnisse gravierend unterschiedlich sind.

Genauso unverständlich ist, warum Bauherren weiter verschärfte Anforderungen an den Grünbestand auferlegt werden und nur noch Bäume mit einer Mindestgröße zu pflanzen ist, während die Stadt selbst für ihre öffentlichen Stellplätze diese Normen in keinster Weise erfüllt.