Keine ausufernden Stellplatzregelungen in Maintal

vom

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die vorgelegte Änderungssatzung zur Stellplatzsatzung wird wie folgt geändert:

Begründung:

Die bestehende Stellplatzsatzung fordert bereits in einem Übermaß Stellplätze für Fahrräder. So müssen drei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden, obwohl bekanntermaßen viele Wohnungen nur mit ein oder zwei Personen bewohnt werden. Dies soll jetzt noch weiter ausgedehnt werden und auch noch Stellplätze für Besucherfahrräder ausgewiesen werden. Außerdem will der Magistrat jetzt auch noch den Bauherren auferlegen, diese Stellplätze zu einem bestimmten Anteil außerhalb des Gebäudes zu errichten, dann aber natürlich stand- und dienstallsicher und überdacht. Diese Regelungen zeugen von einem gesteigerten Regulierungswahn, der dem deutschen Baurecht ohnehin schon zu Eigen ist und der Neubauten erschwert. Diese Regelungen sind daher abzulehnen und die übertriebenen Anforderungen auf ein Normalmaß zurückzuführen.

Es ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum für Asylbewerberheime nahezu gleich viele Stellplätze nachgewiesen werden müssen, wie für Studentenwohnheime, wo doch die wirtschaftlichen Verhältnisse gravierend unterschiedlich sind.

Genauso unverständlich ist, warum Bauherren weiter verschärfte Anforderungen an den Grünbestand auferlegt werden und nur noch Bäume mit einer Mindestgröße zu pflanzen ist, während die Stadt selbst für ihre öffentlichen Stellplätze diese Normen in keinster Weise erfüllt.