Keine ausufernde Stellplatzregelungen in Maintal

In §1 des Satzungsentwurfs des Magistrates wird in Ziffer 2 bei §5 der Absatz 4 wie folgt neu gefasst: „Für je 5 Stellplätze ist ein standortgeeigneter Baum oder Sträucher anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.“

In §1 entfällt in Ziffer 2 bei §5 der Absatz 6, die restlichen Absätze werden neu nummeriert.

In §1 entfällt in Ziffer 2 bei §5 der Absatz 7, die restlichen Absätze werden neu nummeriert.

§1 Ziffer 7 wird wie folgt neu gefasst: „In der Anlage zur Stellplatzsatzung wird in der Spalte „Zahl für Abstellplätze

für Fahrräder“ unter Ziffer 1.1, 1.2 und 1.3 der Wert“3“ durch den Wert „1“ ersetzt und in Ziffer 1.4 der Wert „2“ durch den Wert „1“ ersetzt.“

§1 Ziffer 11 wird gestrichen.

Begründung:

Die bestehende Stellplatzsatzung fordert bereits in einem Übermaß Stellplätze für Fahrräder. So müssen drei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden, obwohl bekanntermaßen viele Wohnungen nur mit ein oder zwei Personen bewohnt werden. Dies soll jetzt noch weiter ausgedehnt werden und auch noch Stellplätze für Besucherfahrräder ausgewiesen werden. Außerdem will der Magistrat jetzt auch noch den Bauherren auferlegen, diese Stellplätze zu einem bestimmten Anteil außerhalb des Gebäudes zu errichten, dann aber natürlich stand- und dienstallsicher. Diese Regelungen zeugen von einem gesteigerten Regulierungswahn, der dem deutschen Baurecht ohnehin schon zu Eigen ist und der Neubauten erschwert. Es mutet dabei geradezu abstrus an, dass für gewerbliche anlagen die Anforderungen an die Fahrradstellplätze gelockert werden. Diese Regelungen sind daher abzulehnen und die übertriebenen Anforderungen auf ein Normalmaß zurückzuführen.