Keine Ausübung der Call-Option aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag der MWG

Die Call-Option wird zum 31.12.2015 nicht ausgeübt.

Der Magistrat wird aufgefordert, mit der EVO über eine Verlängerung der Call-Option mindestens bis zum 31.12.2019 (mit Wirkung zum 31.12.2020) zu verhandeln. Die Anpassung des Kauf- und Abtretungsvertrags ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens zum 31.08.2016 zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Die MWG ist in der strategischen Partnerschaft mit der EVO erfolgreich als Unternehmen aufgestellt. Diese Partnerschaft sollte zum Wohle der Gesellschaft vorerst fortgesetzt werden. Daher ist das Angebot der EVO auf eine Verlängerung der Call-Option aufzugreifen. Sollten die Verhandlungen nicht zu einem Erfolg führen, so kann bis zum 31.12.2016 die bestehende Call-Option noch ausgeübt werden.