Keine Aufstellung der Bebauungspläne für Kleingartenanlangen

Die Bebauungspläne zu

TOP 19 Bebauungsplan „Kleingärten in den Kappeswiesen“ in der Gemarkung Wachenbuchen Drucksache 276/2016

TOP 20 Bebauungsplan „Kleingärten Am Sand/ Im Weidengarten“ in der Gemarkung Bischofsheim Drucksache 301/2016

TOP 21 Bebauungsplan „Kleingärten Im langen Gewann“ in der Gemarkung Dörnigheim Drucksache 267/2016

TOP 22 Bebauungsplan „Kleingärten Am Halgarten“ in der Gemarkung Bischofsheim Drucksache 268/2016

TOP 23 Bebauungsplan „Kleingärten Am Sand, Hinter der Mühle“ in der Gemarkung Bischofsheim Drucksache 269/2016

TOP 24 Bebauungsplan „Kleingärten Am Helleberg/in den Fünf Morgen“ in der Gemarkung Bischofsheim Drucksache 270/2016

TOP 25 Bebauungsplan „Grünflächen hinter der nördlichen Ringmauer“ in der Gemarkung Hochstadt Drucksache 271/2016

TOP 26 Bebauungsplan „Kleingärten Auf dem Hahnes“ in der Gemarkung Hochstadt Drucksache 272/2016

TOP 27 Bebauungsplan „Kleingärten Vordere Taubenhalle“ in der Gemarkung Wachenbuchen Drucksachte 273/2016

TOP 28 Bebauungsplan „Kleingärten Hinter der Mühle“ in der Gemarkung Wachenbuchen Drucksache 274/2016

TOP 29 Bebauungsplan „Kleingärten Mittelbucher Straße“ in der Gemarkung Wachenbuchen Drucksache 275/2016

der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2016 werden nicht aufgestellt.

Zunächst erarbeitet die geplante Arbeitsgruppe als Grundlage für die weitere Gestaltung der Bebauungspläne zu den Außenbereichen ein generelles Konzept vor, wie die Kleingartenanlagen und Nutzungen im Außenbereich in Maintal gestaltet werden sollen. Der Magistrat legt hierzu einen Arbeitsauftrag für die Arbeitsgruppe sowie einen Vorschlag für die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vor. Bei der Zusammensetzung achtet der Magistrat darauf, dass neben den Vertretern der Politik und der Behörden auch Vertreter der Naturschutzorganisationen sowie von betroffenen Nutzern aus allen Stadtteilen berücksichtigt werden.

Begründung:

Ohne eine klare Zielvorstellung, wie die Entwicklung der Außenbereiche grundsätzlich fortgeführt werden soll, ist es nicht sinnvoll bereits eine Vielzahl von Bauanträgen auf den Weg zu bringen, deren Zielvorstellung noch unklar ist. Dies führt nur zu Verunsicherung der betroffenen Nutzer und birgt das Risiko von Ungleichbehandlungen. Deshalb sollte erst die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse auf Grundlage eines zu definierenden Auftrags erarbeiten und danach dann mit der Umsetzung in Form von Bebauungspläne fortzufahren.

Die Arbeitsgruppe muss ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Interessensvertretern von Naturschutzorganisationen, Behörden, Politik und betroffenen Grundstücksnutzern aus allen Stadtteilen aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Voraussetzungen in den Stadtteilen unterschiedlich sind. Durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über Inhalt und Zusammensetzung der Arbeits-gruppe wird dessen Arbeit zusätzlich legitimiert.