Keine Aufschüttungen im neuen Bereich des Friedhofs Bischofsheim
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt erweitert:
Es wird eine Ziffer 4 ergänzt mit dem Wortlaut:
„Im Rahmen der Umsetzungsplanung wird sichergestellt, dass keine Aufschüttungen im neuen Friedhofsgelände vorgenommen werden.“
Begründung:
Da die Kapazität für Urnenbestattungen trotz der Errichtung einer Urnenwand auf längere Sicht als nicht ausreichend anzusehen ist und der Schwerpunkt bei ungenannten Urnenbeisetzungen (30), Urnenkaufgräber 2-stellig (27) und Urnenreihen-gräbern (15) liegt, ist es vollkommende ausreichend die Erweiterungsfläche als reines Urnengrabfeld für die angesprochenen Urnengrabsorten vorzusehen. Durch das Erhaltungsgebot der Graben- u. Entwässerungsfläche würde sich durch Aufschüttungen ein Höhenunterschied von über 3 Metern ergeben, der auf dieser recht kleinen Fläche zu erheblich erschwerten Bedingungen für ältere Friedhofsbesucher führen würde. Auch optisch würden die Grabhügel nicht in das Bild des bestehenden Friedhofs passen.