Keine Ableitungen aus der Vergleichenden Prüfung

Die FDP-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag zu TOP 16 der Tagesordnung der 4. Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2016:

Keine Ableitungen aus der Vergleichenden Prüfung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

„Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass im Ergebnis der Prüfbericht des Landesrechnungshofs auf eine Verschlechterung der Qualität der Kinderbetreuung in Maintal hinausläuft, die nicht gewollt ist.

Die Stadtverordnetenversammlung hält am Jahresarbeitszeitmodell fest und plant keine Veränderungen der Zeiten für die direkte und indirekte Arbeit am Kind. Ebenso wenig beabsichtigt die Stadtverordnetenversammlung das bestehende Gebührenmodell zu verändern.

Der Magistrat wird aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie der allgemeine Verwaltungsaufwand, der keinen direkten Einfluss auf die Betreuung der Kinder hat, reduziert werden kann.“

 

Begründung:

Der Landesrechnungshof prüft auftragsgemäß primär unter dem Aspekt, wie die Kosten der Kinderbetreuung reduziert und die Einnahmen erhöht werden können, um die Bürger bei den Steuern zu entlasten. Dies ist ein löblicher Auftrag, der jedoch dort seine Grenzen findet, wo aus gesellschaftspolitischen Gründen es notwendig ist, andere Schwerpunkte zu setzen.

Bei der Kinderbetreuung in Maintal ist es das Ziel, einen hohen qualitativen Standard zu setzen. Dies bedingt, dass im Vergleich höhere Kosten entstehen und die Eltern auch unterproportional an diesen Kosten beteiligt werden. Deshalb sollte die Stadtverordnetenversammlung diesen Anspruch bekräftigen und damit die Sorgen der Eltern zerstreuen, dass infolge dieses Prüfberichtes jetzt Gebühren erhöht werden oder die Qualität des Betreuungsangebotes reduziert wird.

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht nur den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis nimmt, sondern zugleich ein klares Statement zu seiner Zielrichtung abgibt.