Kein Zwang zu Elektrostellplätzen, Baumschnitt oder Vorgartengestaltung in der Stellplatzsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
- Im Satzungsentwurf wird die Einfügung eines neuen §4 Abs. 7 gestrichen.
- Im Satzungstext wird die Einfügung in §6 Abs. 4 „Nadelbäume sowie Sorten und Arten von Kugelbäumen sind nicht zulässig.“ gestrichen.
- Im Satzungstext wird die Einfügung in §6 Abs. 10 „Das Anlegen von Vorgärten als Stein-, Kies- oder Schottergärten sowie das flächendeckende Aufschütten von kleinteiligen Naturmaterialien (Rindenmulch, Hackschnitzel) und Ein-bringen von Folienabdeckungen ist nicht zulässig.“ gestrichen.
Begründung:
Der vorgeschlagene §4 Abs. 7 sieht eine zwangsweise Schaffung von Elektroladesta-tionen vor. Dies ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Bauherren. Diese können und müssen selbst entscheiden, ob sie Elektroladesäulen einrichten wollen. Die Stadt darf nicht einseitig bestimmte Formen der PKW Mobilität zur Verpflichtung erheben. Sie muss lediglich sicherstellen, dass ausreichend Stellplätze bei Bauvorhaben vorhanden sind, um die Nutzung des öffentlichen Raums als Parkplatz zu reduzieren.
Dem Grunde nach gelten die gleichen Argumente auch für die vorgesehenen Ergän-zungen von §6 Abs. 4 und §6 Abs. 10. Auch hier ist eine weitere Bevormundung und Einengung des Eigentums von Grundbesitzern beabsichtigt. Darüber hinaus ist die Stellplatzsatzung kein geeignetes Instrument, um Vorgaben für die Beschaffenheit von baulichen Anlagen festzulegen, die keinen direkten Zusammenhang mit den Stellplätzen haben. Diese Festlegungen sind wenn überhaupt nur im Wege von Bebauungsplänen nach einer entsprechenden öffentlichen Beteiligung zu treffen.
Dazu kommt, dass die Änderungen in der vorgeschlagenen Form wohl eine direkte Bindungswirkung gegenüber allen Grundstückseigentümern in Maintal haben würde. Damit würden schlagartig alle Grundstückseigentümer, die diese Vorgaben nicht erfüllen, ins Unrecht gesetzt. Sie würden quasi über die Stellplatzsatzung gezwungen, ihre Vorgärten zu ändern. Dies ist nicht akzeptabel.