Kein Tempo 30 ganztags auf Hauptverkehrsstraßen

Antrag zu TOP 16 der Tagesordnung der 15. Stadtverordnetenversammlung am 05.02.2018 (IVEP)

Ergänzung des Beschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Klimaschutz vom 30.01.2018 zu Drucksache 801/2017 „Lärmaktionsplan Straße, Lärm, Kfz-Ver-kehr wird aufgehoben. Der Beschluss wird entsprechend der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Integrierten Verkehrsentwicklungsplan (Teil 3, Seite 7 und Seite 11, Maßnahmen zum Lärmaktionsplan) in Drucksache 637/2017 gefasst.

Begründung:
Die Maßnahmen zum Lärmaktionsplan sind Teil des Integrierten Verkehrsentwick-lungsplans. Dieser wird von der Stadtverordnetenversammlung in einem noch zu de-finierenden Format beschlossen werden. Mit der Drucksache 801/2017 wird dieser Teilaspekt bereits vorab separat im Verkehrsausschuss zur abschließenden Be-schlussfassung gebracht. Hier kann der Ausschuss aber nicht einen weitergehenden Beschluss fassen, der deutlich über den von der Stadtverordnetenversammlung vor-gegebenen Rahmen hinausgeht.
Mit dem Beschluss des Verkehrsausschusses, auf den wichtigen Verkehrsachsen Ken-nedystraße, Am Kreuzstein und Fechenheimer Weg ein ganztägiges Tempo 30 einzu-führen, wird der von der Stadtverordnetenversammlung im IVEP vorgegebene Rah-men bei weitem überzogen. Daher muss dieser Beschluss wieder aufgehoben wer-den und die Beschlussfassung harmonisiert werden. Andernfalls würde schon vor der Beschlussfassung der IVEP den Charakter einer Leitlinie verlieren, der ihm laut Be-schlussvorschlag des Magistrates und der bisherigen Diskussion in den Gremien zu-kommen soll.
Der Beschluss ist auch deshalb aufzuheben, weil der Verkehrsausschuss in seiner Be-schlussfassung nicht konsistent ist. Zum einen hat er als Beschlussempfehlung der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, den IVEP (ohne inhaltliche Änderungen) zu beschließen. Andererseits hat er mit seinem Beschluss in der Drucksache 801/2017 einen inhaltlich anderslautenden Beschluss zu einer Maßnahme des IVEP beschlossen. Hier muss dem höherrangigen Beschluss Vorrang gegeben werden.