Kein Doppelhaushalt 2024/25 – Änderungsantrag zu TOP 7 der 23. Stadtverordnetenversammlung


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Ziffer 1 der Vorlage erhält folgende Fassung:
„Es wird ein Haushalt für das Jahr 2024 vorgelegt. Über die Aufstellung eines Doppelhaushalte 2025/26 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in seiner Sitzung im Juli 2024.“

Die Ziffer 2 der Vorlage erhält folgende Fassung:
„a) Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbringung des Haushaltes 2024 im Rahmen einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. Dezember 2023 vorzunehmen. Rechtzeitig vor Beschlussfassung über den Haushalt legt der Magistrat Änderungen von Planansätzen vor, die die vom Kreistag beschlossenen Hebesätze der Kreis- und Schulumlage für die Jahre 2024 ff. sowie das festgestellte Jahresergebnis 2023 berücksichtigen.
b) Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, die Beschlussfassung zum Haushalt 2024 im Rahmen einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2024 vorzunehmen.“

In Ziffer 3 der Vorlage wir folgender Text vorangestellt:
„Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die angekündigte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um 4 Prozentpunkte eine gravierende Belastung der Stadt Maintal darstellt, die diese aus bestehenden Einnahmen nicht erwirtschaften kann.“

Begründung:

Angesichts der angespannten wirtschaftlichen und finanziellen Lage für die staatlichen Haushalte, insbesondere auch im Main-Kinzig-Kreis und in Maintal ist eine regelmäßige Beschlussfassung über den Haushalt im Jahresrhythmus erforderlich, um der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit zu geben, steuern bei den Einnahmen und Ausgaben der Stadt eingreifen zu können. Dies ist bei einem Doppelhaushalt in dieser Form nicht möglich.

Der Beschluss über den Haushalt 2024 soll unter Kenntnis aller maßgeblichen Rahmenbedingungen erfolgen, sowohl hinsichtlich schwerwiegender Mehrausgaben als auch hinsichtlich erhöhter Rücklagen durch ein verbessertes Ergebnis 2023.

Der Kreis plant nach Auskunft des Landrates eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage um (mindestens) 4 Prozentpunkte. Das Entspricht einer Belastung des Haushaltes der Stadt von ca. 3 Mio. €, also in Höhe von ca. 50% der Einnahmen aus der Grundsteuer. Ein derartig hoher Betrag kann nicht im Haushalt erwirtschaftet wer-den. Dies muss dem Kreis verdeutlicht werden. Seine Pläne gehen zu Lasten der Maintaler Bürger.