Ist in städtischen Kindertagesstätten das Aufstellen von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen verboten?
Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion stellt folgende Anfrage nach §16 der Geschäftsordnung:
im Vorfeld der Martinsumzüge ist es zu Beschwerden von Eltern gekommen, dass in städtischen Kindertagesstädten keine Laternen mit den Kindern gebastelt wurden, mit denen diese an Sankt Martins Umzügen teilnehmen konnten. Dies wurde insbesondere damit begründet, dass das Erziehungskonzept der Kindertagesstätten auf einem weltanschaulich neutralen Ansatz basiert.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP-Fraktion den Magistrat:
- Trifft es zu, dass das Erziehungskonzept der städtischen Kindertagesstätten auf einem weltanschaulich neutralen Ansatz basiert und gibt es zwischen den einzelnen Kindertagesstätten unterschiedliche Erziehungskonzepte?
- Gab es städtische Kindertagesstätten, in denen mit den Kindern Laternen für Sankt Martins Umzüge gebastelt wurden?
- Haben die Erziehungskonzepte der Kindertagesstätten zur Folge, dass mit den Kindern auch keine Vorbereitungsarbeiten auf das Weihnachtsfest oder das Osterfest durchgeführt werden (z.B. Geschenke basteln oder Ostereier färben)?
- Gehört es zum städtischen Erziehungskonzept, dass sämtliche Bezüge zur christlichen Religion oder andere Religionen unterdrückt werden?
- Ist in städtischen Kindertagesstätten das Aufstellen von Adventskränzen und Weihnachtsbäumen verboten?
- Falls die berichteten Vorkommnisse zum Basteln von Laternen auf einem Missverständnis über die Auslegung des Erziehungskonzeptes beruhen, welche Maßnahmen plant der Magistrat, um diese Vorkommnisse künftig zu vermeiden?