Hebesätze

Antrag zu TOP 9 der 6. Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2012

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Der vorgelegte Satzungsentwurf wird wie folgt verändert:

§ 1 erhält folgende neue Fassung:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 395 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 395 v. H.

2. Gewerbesteuer 380 v. H.

Begründung:

Erfolgt mündlich