Hebesätze
Antrag zu TOP 9 der 6. Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2012
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die FDP-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:
Der vorgelegte Satzungsentwurf wird wie folgt verändert:
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 1 Festsetzung der Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 395 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 395 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
Begründung:
Erfolgt mündlich