Große Anfrage zur Haushaltssperre 2025

Der Magistrat hat am 08.09.2025 eine Haushaltssperre nach §107 HGO erlassen. Diese umfasst Beschränkungen bei der Besetzung von Stellen in der Verwaltung und im Eigenbetrieb, der Verzicht auf neue Verträgliche Verpflichtungen sowie der Stopp von neuen Investitionsmaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:

  1. Welche Investitionen (Projektnummern gemäß Haushaltsplan) sind von dem Investitionsstopp betroffen und werden nicht begonnen bzw. nicht fortgeführt, weil sie noch in der Planung sind?
  2. Wie hoch ist das Investitionsvolumen in den Jahren der Finanzplanung 2025 bis 2028 (auf Jahresscheibe), der gemäß Frage 1 betroffenen Investitionen?
  3. Gilt der Investitionsstopp auch für Investitionen, deren erst für das Jahr 2026 vorgesehen ist, zumindest bis eine Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026 vorliegt?
  4. Sind von der Haushaltssperre auch Instandhaltungsmaßnahmen betroffen, soweit sie nicht zur Gefahrenabwehr erforderlich sind?
  5. Wie viele aktuell oder künftig nicht besetzte Stellen sind von dem Einstel-lungsstopp betroffen (nach Produktbereichen)?
  6. Gilt der Einstellungsstopp bis zum Vorliegen einer Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026?
  7. Wie hoch ist der Betrag der nicht vertraglich gebundenen Zuschüsse für Dritte, die aufgrund der Haushaltssperre nicht zur Auszahlung kommen?
  8. Sind unter diesen Zuschüssen auch Sachleistungen enthalten, die von der Stadt erbracht und intern verrechnet werden und falls ja, in welcher Höhe?
  9. Werden die entsprechenden Zuschüsse zu einem späteren Zeitpunkt ausge-zahlt werden oder entfallen diese endgültig?
  10. Ist davon auszugehen, dass die im Haushaltsplan für das Jahr 2026 vorgesehenen nicht vertraglich gebundenen Zuschüsse ebenfalls erst nach der Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2026 und unter der Voraussetzung, dass dann keine erneute haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen wird, ausgezahlt?
  11. Hat der Magistrat die betroffenen Dritte, insbesondere die Vereine, darüber unterrichtet, dass sie diese Zuschüsse im Jahr 2025 nicht erhalten werden und auch für das Jahr 2026 nicht damit rechnen können, sie zu erhalten?
  12. Welche Verträge mit einem jährlichen Volumen von über 10.000€, stehen im Jahr 2025 zum Abschluss bzw. zur Verlängerung an?
  13. Fallen unter den Verzicht auf neue Verträge auch beabsichtigte Beauftragungen von Werbemaßnahmen, Informations- und Kommunikationsmedien, Gutachten, Beratungsleistungen und Planungsleistungen?
  14. Gibt es von der Stadt organisierte Veranstaltungen, die aufgrund der Haushaltssperre nicht durchgeführt werden können?

Hier die Beantragung des Magistrates.