Große Anfrage zum Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleich

Die Landesregierung hat einen Entwurf zum Kommunalen Finanzausgleich beschlossen, der aktuell im Landtag beraten wird und zum 1.1.2026 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht eine Festsetzung der Masse für den KFA in den Jahren 2026 und 2027 vor, die nur leicht über dem bisherigen Volumen von 2025 liegt. Ebenso sind Anpassungen bei den Nivellierungssätzen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer vorgesehen. Die Schlüsselzahlen sollen angepasst werden und die Auswirkungen der Auskreisung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen:

  1. Wie verhält sich die vorgesehene Erhöhung der Masse für den Kommunalen Finanzausgleich 2026 im Vergleich zur Erhöhung der Kosten im Haushalt 2026 der Stadt Maintal?
  2. Auf welchen Betrag müsste der Kommunale Finanzausgleich steigen, um ceteris paribus mindestens die Kostensteigerungen bei der Stadt Maintal für 2026 und 2027 anteilig neutral auszugleichen (= konstanter Anteil des Deckungsbeitrags)?
  3. Welche Auswirkungen wird die Veränderung der Nivellierungssätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer auf den städtischen Haushalt haben?
  4. Verändern sich die vorgesehenen Schlüsselzahlen für den Anteil am kommunalen Finanzausgleich für die Stadt Maintal und wenn ja, mit welchen Auswirkungen?
  5. Welche Erkenntnisse aus dem Gesetzentwurf und den Begleitunterlagen zieht der Magistrat hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Auskreisung Hanaus auf die Stadt?
  6. Hat die Stadt Maintal die Möglichkeit, Darlehen nach dem Hessischen Investitionsfondsgesetz aus dem Sondervermögen zu erhalten?
  7. Wird der Magistrat sich in den Gremien der kommunalen Spitzenverbänden für Änderungen an dem Gesetzentwurf einsetzen und in welchem Sinne?

HIer die Beantwortung des Magistrats.