Gemeinsamer Antrag von FDP und SPD zur Betreuungssituation in den Kitas

Die Fraktionen von SPD und FDP beantragen, dass die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschulss fasst:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den vom Magistrat eingeschlagenen Weg zur schrittweisen Ausdehnung des eingeschränkten Regelbetriebs in den städtischen Kindertagesstätten. Sie fordert den Magistrat auf, sich gegenüber dem Kreis als Aussichtsbehörde und dem Land als Verordnungsgeber dafür einzusetzen, dass spätestens nach dem Ende der Sommerferien alle Kinder unter Beachtung der dann noch erforderlichen Hygienevorschriften wieder in einem Regelbetrieb in den Maintaler Kindertagesstätten betreut werden können.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung sieht eine dringende Notwendigkeit, dass alle Vorschulkinder eine Restbetreuungszeit erhalten, die einen geordneten Übergang in die Grundschule ermöglicht. Es wird daher allen Vorschulkindern, soweit dies von den Eltern gewünscht wird, eine gebührenfreie durchgängige Betreuung bis zur Einschulung angeboten. Eine entsprechende Abfrage ist bis spätestens zu Beginn der Sommerferien durchzuführen.
  3. Soweit ein Bedarf besteht, ist der Einsatz von zusätzlichen, auch fachfremden, jedoch aufgrund der beruflichen und/oder persönlichen Qualifikation zweifelsfrei geeigneten Personals zur Ergänzung der zur Verfügung stehenden Fachkräfte zu prüfen. Soweit ein solcher Personaleinsatz nach den Maßgaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Jugendamts möglich ist, kann dieser vorübergehender Bestandteil des Betreuungskonzepts während der Corona-Pandemie werden. Als Bestandteil des Betreuungsangebotes können auch Kooperationen mit Vereinen geschlossen, bzw. ausgebaut werden. Jugend- und Übungsleiterpauschalen der Vereine sollen von der Stadt für entsprechende Betreuungsangebote übernommen werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Personalreserven im Elementarbereich.
  4. Personen, von denen dem Magistrat bekannt ist, dass sie gegenwärtig oder in der Vergangenheit als Erzieher, Tagesmütter etc. tätig waren, sind unverzüglich aktiv hinsichtlich einer eventuellen Bereitschaft zur Mitwirkung an der Betreuung von Kindern anzusprechen und bei positiver Resonanz dem Jugendamt zum Zwecke der Prüfung ihrer Einsatzfähigkeit bekannt zu geben.
  5. Der Magistrat wird aufgefordert, sofern erforderlich, in Absprache mit der Aufsichtsbehörde von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, vom vorgegebenen Betreuungsschlüssel abzuweichen, falls sich ein Personalengpass bei den Erzieher*innen ergeben sollte. Die vom Land ermöglichten Ausnahmen sind zu nutzen.
  6. Sofern zur Ausweitung des Betreuungsangebotes erforderlich und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften sowie der Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen während der SARSCoV-2-Pandemie möglich, wird auch die Geeignetheit von außerhalb der Kitas liegenden Räumlichkeiten zur vorübergehenden Unterbringung der zu betreuenden Kinder geprüft. Insbesondere ist hierbei auf städtische Einrichtungen wie Büchereien und Turnhallen zurückzugreifen.
  7. Die Freien Träger in der Stadt sollen eng in die Planung der Zusatzmaßnahmen zur Wiederherstellung des Regelbetriebs einbezogen werden.
  8. Die Fortbildungswoche im Oktober 2020 entfällt ersatzlos. Die geplante Schließung der Kindertagesstätten in dieser Zeit findet nicht statt.
  9. In Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern, Vereinen und privaten Initiativen wird ein Ferienspielprogramm zumindest für die letzten drei Ferienwochen ausgearbeitet. Städtische Einrichtungen werden zur Verfügung gestellt. Mögliche Personalkosten werden von der Stadt
    übernommen und aus dem Budget Ferienspiele, Fortbildungswoche oder aus Personalreserven finanziert. Entsprechende Angebote und Konzepte werden mit der Verwaltung abgestimmt. Kinder- und Jugendhäuser sind während der Ferien zu öffnen.
  10. Die Ausgabe der Ferienboxen erfolgt kostenlos. Die Kosten werden über das Budget der Stadtverordnetenversammlung Sachkonto „sonst. Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ (10101.6869000) finanziert.
  11. Eltern mit einem Betreuungsbedarf während der anstehenden Sommerferien, der dadurch entstanden ist, bzw. noch entsteht, dass die Eltern aufgrund der Corona bedingten Schließung ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben oder bis zu den Sommerferien aufgebraucht haben werden, erhalten für ihre Kinder ein geeignetes durchgängiges Betreuungsangebot.