FDP-Fraktion für Sanierung des Schießstandes in der Maintalhalle

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:

  1. In Ziffer 3 wird die Alternative A) festgelegt.
  2. Im Text der Alternative A) werden die Worte „im Haushalt 2021“ ersetzt durch die Worte:
    „im Investitionsplan des Haushaltes 2020 mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2021“
  3. Weiterhin wird der ergänzende Beschlussvorschlag des Magistrats wie folgt verändert:
    „Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die tatsächlichen Investitionskosten für die Stadt Maintal auf 380.000 € zu deckeln sind, der Restbetrag ist über Zuschüsse von Dritten und/oder den Abschluss von Pachtverträgen zu refinanzieren. Für den Fall, dass dieses nicht realisierbar ist, gilt, dass die Stadtverordnetenversammlung sich Ziffer 3 C anschließt.
    Für diesen Fall beschließt die Stadtverordnetenversammlung vorsorglich eine Änderung der Leistungsbeschreibung des Haushaltes 2020 dahingehend, dass die vorgesehenen Investitionsmittel für den Rückbau des Schießstandes verwendet werden.“

Begründung:

Der Schießstand wir wesentlich für die Schützenvereine in Maintal. Dies umso mehr, als der Schießstand im Bürgerhaus Bischofsheim aufgrund des beabsichtigten
Neubaus mittelfristig entfallen wird. Daher ist der Schießstand zu sanieren. Um keinen weiteren Verzug in der Planung und Realisierung zu riskieren, müssen die Mittel in den Haushalt 2020 eingestellt werden und die Mittel, die in 2021 benötigt werden, durch eine Verpflichtungsermächtigung gesichert werden. Zur Begrenzung der Investitionen der Stadt wird ein Limit des Zuschusses der Stadt eingezogen. Sollte dieses Limit nicht eingehalten werden können, muss es zu einer  Schließung des Schießstandes kommen. In diesem Fall wird ein Rückbau erforder-lich, für den Mittel durch die vorsorgliche Änderung der Leistungsbeschreibung des Haushaltes 2020 bereitgestellt werden sollen. Insoweit wird hier ein Vorratsbe-schluss gefasst.