FDP beantragt Übernahme des Maintalbades durch die MWG

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die FDP-Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu nehmen:

Übernahme des Maintalbades durch die MWG

Das Eigentum und der Betrieb des Maintalbades gehen nach Abschluss des Kaufvertrages der Stadt Maintal für die Anteile der EVO auf die MWG, frühestens aber zum 01.05.2012, über.

Die MWG kauft der Stadt das Maintalbad ab und zahlt hierfür den gegenwärtigen Buchwert der Anlagen. Das Grundstück wird im Rahmen eines Erbbauvertrages auf 99 Jahren übertragen, verbunden mit einem Heimfallrecht, wenn der Betrieb des Maintalbades eingestellt wird. Die Kaufsumme soll in zwei gleichen Jahresbeträgen durch die Gesellschaft gezahlt werden.

Mit der Übernahme des Betriebs sollen auch die Mitarbeiter des Maintalbades auf die MWG im Rahmen eines Betriebsübergangs (§613BGB) wechseln. Eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt erfolgt nicht.

Die MWG erhält die Entscheidungshoheit zu den Eintrittspreisen und zur Vermietung/Verpachtung der Gaststätte und weiterer Einrichtungen im Maintalbad. Zwischen MWG und der Stadt wird eine vertragliche Regelung hinsichtlich des Schulsportes getroffen, in der auch die Ausgleichszahlung des Kreises mit einbezogen wird. Die Stadt regelt die Unterstützung der Sportvereine für die Benutzung des Maintalbades im Rahmen des städtischen Haushaltes.

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Übergang einen Satzungsentwurf zur Aufhebung der Maintalbadsatzung vorzulegen.

Begründung:

Der im Rahmen der Kaufverhandlungen für die EVO-Anteile an der MWG vorgesehene überarbeitete Gesellschaftervertrag sieht vor, dass der Betrieb des Maintalbades teil der Geschäftstätigkeit sein soll. Dies gilt es mit Leben auszufüllen. Mit dem vorliegenden Antrag sollen die Rahmenbedingungen für diesen Betriebsübergang gesetzt werden.

Ziel ist es, dass die MWG für das Maintalbad insgesamt zuständig wird und damit auch für sämtliche Kosten aufkommt. Dazu zählen auch die Instandhaltung des Bades und die Übernahme des Personals. Daher muss die MWG auch die Möglichkeit zur wirtschaftlichen Gestaltung des Betriebs durch Preissetzung erhalten.

Wenn die MWG den Betrieb des Bades übernommen hat, bedarf es keiner Satzung mehr. Diese ist aufzuheben.

Die Vorberatung sollte im HuFiA erfolgen.